Pflichtstudienberatung bei zweimaligem Nichtbestehen
- Nach Prüfungsordnung ZESS, §10, Abs. 3, sind Studierende nach einer zweimalig nicht bestandenen Prüfung eines Moduls der ZESS verpflichtet, eine Studienberatung wahrzunehmen.
- Ohne eine durchgeführte Studienberatung an der ZESS ist eine erneute Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht möglich.
- Es erfolgt eine Beratung durch den*die zuständige*n Koordinator*in des Bereichs über die letzte Prüfung (z.B. inhaltliche Fehler, Taktik etc.) und ein vobereitendes Gespräch für die dritte Prüfung.
- ToDo:
- Termin mit zuständige*r Koordinator*in (Link) vereinbaren
- Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" (Link) ausdrucken, ausfüllen und zum Gespräch mitbringen
- Termin und Beratung wahrnehmen
- Durch Koordinationsperson unterschriebenes Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" in das Prüfungsamt der ZESS bringen
- Anmeldung zu dem Kurs durch die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes