In publica commoda

Stiften: Ihr nachhaltiger Beitrag

Die Förderung der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts bietet Ihnen die Möglichkeit, Anliegen in Forschung und Lehre dauerhaft zu unterstützen. Ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens dienen der Finanzierung von Projekten. Das bedeutet, dass Ihr gestiftetes Vermögen in der Summe unangetastet bleibt, damit die Stiftung perspektivisch über Generationen wirken kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten als Stifter für die Georgia-Augusta aktiv zu werden.

Die Zustiftung
Die Zustiftung dient der Aufstockung des vorhanden Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen der Georg-August-Universität setzt sich aus den beiden Teilvermögen der Universität und der Universitätmedizin Göttingen zusammen und ist auf Dauer zu erhalten. Ihre Zustiftung kann sowohl ohne als auch mit Zweckbindung erfolgen.

Die Treuhandstiftung
Sie überlegen, eine eigenen Stiftung zu gründen, welche den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck fördert, aber die Verwaltung und das operative Geschäft einer Stiftung nicht selbst durchführt? Dann ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Georg-August-Universität Göttingen das richtige Instrument.