Support GRK-Einrichtungsanträge
- Beratung zu GRK-Einrichtungsanträgen
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen liefert der ForschungsService ausführliche allgemeine sowie projektbezogene Hinweise und Empfehlungen zur Antragstellung und bietet Hilfestellung in der Antragsgestaltung und bei der Lösung von Problemen.
- Abstimmung Ablaufplan, Termine, To dos mit Antragsteller
Zwischen dem Sprecher / Koordinator des GRK sowie einer Vertreterin des ForschungsService werden das Gesamtkonzept des GRK sowie erfahrungsgemäß kritische Antragsdetails erörtert. Gemeinsam werden Aufgaben, Termine und Verantwortlichkeiten auf wissenschaftlicher und administrativer Ebene festgelegt.
- Mittelbeantragung aus universitätsinternem Anschubprogramm
Das mehrstufige Anschubprogramm für Verbundprojekte der Georg-August-Universität Göttingen sieht eine finanzielle Unterstützung für die Erarbeitung von Einrichtungsanträgen vor. Die Zuwendung für die Antragstellung umfasst Personalmittel und Sachmittel (inkl. Lehrvertretung) und soll damit insbesondere den Sprecher während der intensiven Phase der Antragstellung entlasten. 8Anschubprogramm Download)
Der ForschungsService beantragt für die Antragstellenden die Anschubfinanzierung, ruft bei positivem Bewilligungsbescheid die entsprechenden „Finanzmittel“ ab und veranlasst die Bereitstellung für den Sprecher.
- Umsetzung Qualitätssichernde Maßnahmen
Die Georg-August-Universität Göttingen sieht in ihrer „Richtlinie zur Qualitätssicherung bei Verbundprojekten“ (2009; download) verschiedene Maßnahmen vor, die in den einzelnen Stufen des Antragsverfahrens umgesetzt, betreut bzw. nachgehalten werden:
1. Formale Vorgaben sowie die Angaben in den Antragsanlagen (Lebensläufe der Antragstellenden, Publikationsverzeichnisse, Angaben zu Drittmittelprojekten und Promotionen) müssen den Richtlinien der bewilligenden Förderinstitution entsprechen. Zur Absicherung der Richtigkeit der Daten wirkt der ForschungsService bei der Erstellung und Überprüfung der einzureichenden Unterlagen mit.
2. Zur Sicherstellung der Konstanz der Stellensituation der hauptverantwortlichen Beschäftigten über die Dauer der beantragten Projektlaufzeit prüft der ForschungsService in Kooperation mit der Personalabteilung die Beschäftigungssituation und Altersstruktur der TeilprojektleiterInnen.
3. Die Aufstellung der zu beantragenden Mittel wird durch die Finanzabteilung der Georg-August-Universität Göttingen gegengeprüft und sachlich sowie rechnerisch richtig gezeichnet.
4. Abweichend von den Vorgaben der DFG dürfen in den Publikationslisten von Verbundanträgen der Universität Göttingen nur noch solche Publikationen aufgeführt werden, die entweder bereits veröffentlicht sind oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Zur Veröffentlichung eingereichte Manuskripte dürfen nur noch im Antrag erwähnt, nicht aber in der offiziellen Publikationsliste mit aufgeführt werden. Der ForschungsService sichert die Angaben anhand vorliegender Publikationen und durch Sammlung der Verlagsbestätigungen ab.
5. Gemäß universitätsinterner Vorgaben ist für Verbundprojekte – und somit auch für GRK - die Einreichung von Anträgen bei der jeweiligen Förderinstitution nur nach vorheriger Zustimmung der Strategiekommission, des Senats und der Hochschulleitung möglich. Der ForschungsService bereitet hierfür die notwendigen Beschlussvorlagen vor und koordiniert eine zeitnahe bzw. fristgerechte Umsetzung der ausgesprochenen Gremien-Empfehlungen.
- Koordinierung von Termin- und Strukturvorgaben der DFG / universitätsintern
In Absprache mit den Antragstellenden koordiniert der ForschungsService die Termine und Verfahrensabläufe mit der DFG (z. B. Fristen für Antragsabgabe, Begutachtungstermin, Förderbeginn).
Hochschulintern kümmert sich der ForschungsService um die Einbindung aller an der Antragserstellung beteiligten Abteilungen der Universitätsverwaltung (insbesondere Personal, Finanzen) und um eine fristgerechte Zuleitung von Unterlagen an die entscheidungstreffenden Gremien bzw. Organe (Fakultätsräte, Strategiekommission, Senat, Präsidium).
- Bereitstellung projektangepasster Dokumentvorlagen
- Unterstützung beim Erstellen des Finanzplans (in Zusammenarbeit mit Abt. Finanzen)
In Kooperation mit den entsprechenden Abteilungen der Zentralen Universitätsverwaltung unterstützt der ForschungsService die Antragstellenden bei der Kalkulation der Projektkosten durch
- Beratung zu den DFG-Verwendungsrichtlinien und Prüfung auf deren Einhaltung
- Kalkulation von Personalkosten
- Kalkulation von Reisekosten
- Abschätzung der beantragten Ressourcen
- Abschätzung von Über- oder Unterschreitungen bei Personal- und Sachkosten
- Bereitstellung von Textbausteinen
Der ForschungsService unterstützt die Antragstellenden bei der Ausarbeitung von Kapiteln zu allgemeinen Themen wie insbesondere Angelegenheiten zum Gleichstellungsauftrag, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Göttinger Forschungsumfeld. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen werden Leitlinien und Konzepte der Universität in Textbausteinen vorgehalten, auf den jeweiligen Antrag abgestimmt und zur Implementierung in den Einrichtungsantrag zur Verfügung gestellt.
- Bearbeitung der Antragsvorlagen zur Weiterleitung an die universitären Gremien
Einrichtungsanträge bedürfen der Zustimmung hochschulinterner Gremien wie der beteiligten Fakultätsräte, der Strategiekommission und des Senats. Der ForschungsService erfragt und kommuniziert hierzu die jeweiligen Sitzungstermine und sichert eine fristgerechte Zuleitung der Anträge und Beschlussvorlagen zu. Die Monita werden an die Antragstellenden rückadressiert und die ggf. notwendige Überarbeitung koordiniert.
- Kommentierung der aktuellen Antragsversion
- Organisation der Vervielfältigung
Der ForschungsService recherchiert potenzielle Anbieter und veranlasst die Vervielfältigung des Antrags. In Absprache mit den Antragstellenden erfolgt eine abschließende Überprüfung der Vollständigkeit, Seitennummerierung und richtiger Kapitelreihung sowie des Layouts.
- Versand des Antrags
Es sind 12 gedruckte Exemplare des Antrags bei der Geschäftsstelle der DFG einzureichen. Davon hat eines die Originalunterschriften der designierten Sprecherin bzw. des designierten Sprechers sowie der Hochschulleitung zu tragen. Letztere organisiert der ForschungsService für Sie, der sich auch um den gesamten Versand kümmert. Ein Antragsexemplar wird dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zugeleitet.
- Professionalisierung des Personals (in Zusammenarbeit mit der Abt. Personal)
Als gezielte Personalentwicklungsmaßnahme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbundprojekten strebt der Forschungsservice die Bereitstellung eines individuellen Qualifizierungsangebotes an. Dieses richtet sich an Sprecher, Koordinatoren, Teilprojektleiter, Doktoranden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und erfolgt in enger Abstimmung mit der Personalabteilung der Universität Göttingen.