In publica commoda

Supportprogramm Graduiertenkollegs (GRK)



Für die Antragstellung von GRK gilt ein zweistufiges Verfahren: Ist Ihre Antragsskizze positiv begutachtet worden, werden Sie aufgefordert in einem zweiten Schritt einen vollständigen Einrichtungsantrag vorzulegen. Dies ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über die Bewilligung des Einrichtungsantrages lediglich zwei Mal im Jahr entschieden wird (i.d.R. Ende Mai und Ende November). Damit eine Begutachtung inklusive Vor-Ort-Begehung rechtzeitig erfolgen kann, empfiehlt sich die Einreichung des Vollantrags spätestens im Dezember (mögliche Bewilligung im Mai) bzw. im Mai (mögliche Bewilligung im November) desselben Jahres.

Graduiertenkollegs haben eine maximale Förderdauer von 9 Jahren, die sich aus zwei Laufzeiten von jeweils 4,5 Jahren zusammensetzt. Ein Jahr vor Ende der ersten Förderperiode kann ein Fortsetzungsantrag eingereicht werden. Auch er wird im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung begutachtet.

  • Support GRK-Einrichtungsanträge

  • Support Begutachtung GRK-Einrichtungsanträge

  • Support GRK-Fortsetzungsanträge

  • Support Begutachtung GRK-Fortsetzungsanträge

  • Support GRK Projektbegleitung