In publica commoda

Supportprogramm Forschergruppen (FOR)



Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren: Ist ihre Antragsskizze positiv begutachtet worden, werden Sie aufgefordert in einem zweiten Schritt einen vollständigen Einrichtungsantrag vorzulegen. Dieser wird dann – in der Regel am Ort der FOR – von einer Gutachtergruppe im Rahmen einer Begehung geprüft. Bei Neuanträgen besteht keine Einreichungsfrist. Entscheidungen über die erstmalige Förderung trifft die DFG vier Mal im Jahr. FOR haben eine maximale Förderdauer von i.d.R. 6 Jahren, die sich aus zwei Laufzeiten von jeweils 3 Jahren zusammensetzt. Ca. 8 Monate vor Ende der ersten Förderperiode kann ein Fortsetzungsantrag eingereicht werden. Auch er wird im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung begutachtet.



  • Support FOR-Einrichtungsanträge

  • Support Begutachtung FOR-Einrichtungsanträge

  • Support FOR-Fortsetzungsanträge

  • Support Begutachtung FOR-Fortsetzungsanträge

  • Support FOR-Projektbegleitung