12. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Novellierung des Bodenschutzgesetzes

Am Freitag, den 24. Mai 2024 finden die 12. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht zum Thema "Novellierung des Bodenschutzgesetzes" statt.

Anmeldung:
Eine kostenfreie Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung hier oder unter folgender Telefonnummer möglich: 0551-39 21823.

Die Teilnehmer*innenzahl ist aufgrund des Veranstaltungsortes begrenzt.

Ihre Anmeldung erbitten wir bis zum 10. Mai 2024.

Die Göttinger Gespräche werden in der Alten Mensa in Göttingen stattfinden (Alte Mensa, Wilhelmsplatz 3, 37073 Göttingen).

Der Bodenschutz hat zwei existentielle Bedürfnisse in Einklang zu bringen: zum einen die Bewirtschaftung zwecks Ernährungssicherung, zum anderen der Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen. Am Ende der Kette politischer Aushandlungsprozesse zum Ausgleich widerstreitender Interessen steht die Gesetzgebung. Insofern bildet das Bodenschutzrecht keine Ausnahme. Das Bundesbodenschutzgesetz ist vor 25 Jahren in Kraft getreten und wurde seitdem nur unwesentlich geändert. Die Ampelkoalition vereinbarte im Koalitionsvertrag, das Bundesbodenschutzrecht zu „evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen [zu] berücksichtigen“. Im Rahmen der 12. Göttinger Gespräche sollen die bestehende Defizite des Bodenschutzrechts durch Eingriffe aus der Landwirtschaft aus naturwissenschaftlich-technischer sowie rechtlicher Sicht herausgearbeitet werden und Lösungsmodelle gesucht und vorgeschlagen werden, durch die beide Interessen des Bodenschutzes und der Bodenbewirtschaftung in Einklang gebracht werden.

Den Veranstaltungsflyer finden Sie hier.