Im Sommersemester 2016 wird eine Lehrveranstaltung zum Jugendmedienschutzrecht mit Bezügen zum Medienstrafrecht angeboten.

Der Jugendmedienschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang und ein gleichermaßen wichtiges wie hochaktuelles Gemeinschaftsanliegen. Aber wie schützt man Kinder und Jugendliche effektiv in Zeiten der Digitalisierung der Gesellschaft? Und gibt es überhaupt einen wirksamen Schutz vor den Gefahren, die das Internet mit seinen weltweit verfügbaren Angeboten, mit seinen sozialen Plattformen und nutzergenerierten Inhalten ("User Generated Content") bereithält? Wie lässt sich ein gerechter, vor allem verfassungskonformer Ausgleich zwischen dem Schutzauftrag zugunsten der Jugend und unserer Gesellschaft einerseits und der Achtung von Souveränität und Rezeptionsautonomie Erwachsener andererseits gewährleisten? Und welche Rolle kommt hierbei den Disziplinen der Medienpädagogik und der Medienethik zu?

Mit diesen und weiteren zentralen Fragen zum Jugendschutz in den Medien befasst sich die vorliegende Vorlesung. Dabei reicht "Jugendmedienschutzrecht" über den reinen Jugendschutz deutlich hinaus. Denn von den Rechtsnormen des Jugendmedienschutzes erfasst sind ausdrücklich auch solche Angebote, welche die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.


Zeit: Montag, 14.00 - 17.00 Uhr
Ort: VG 0.111
Vorlesungsbeginn: 11.04.2016 (insgesamt neun Termine)

Es handelt sich hierbei gleichzeitig um eine Lehrveranstaltung im Wahlbereich des Schwerpunktbereichs 4 "Privates und Öffentliches Medienrecht" sowie des Schwerpunktbereichs 9 "Öffentliches Recht: Regieren, Regulieren und Verwalten". Die Teilnahme an der Vorlesung schafft zudem die Voraussetzungen zur Anfertigung einer Seminar- bzw. Studienarbeit.