Thema der 13. Tagung am 28.04.2022:
Arbeitnehmer und Beschäftigte - was gleich erscheint, muss nicht gleich sein - Können Selbstständige Arbeitnehmer sein?
Leitfragen:
- Erweist sich die Differenzierung zwischen Arbeitnehmern und Beschäftigen als dogmatisch erforderlich oder ist eine einheitliche Auslegung anzustreben?
- Welche Bedeutung genießt § 611a BGB für die sozialrechtliche Statusfeststellung?
- Inwieweit kommt dem Merkmal der Fremdbestimmung iRd § 611a I 1 BGB ein eigenständiger Wesensgehalt zu?
- Was kann von unterschiedlichen Auslegungszugängen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten wechselseitig gelernt werden?
- Lassen sich Sonderwege vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH auf Dauer durchhalten?
Referenten:
- Prof. Dr. Angie Schneider
(Professorin für Bürgerliches Recht, Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Universität Bremen) - Dr. Christian Mecke
(Richter am Bundessozialgericht)
Moderation:
- Prof. Dr. Olaf Deinert
- Sabine Knickrehm