Hinweise zur Erhebungen im Rahmen von Abschlussarbeiten



Wenn Sie Umfragen oder Erhebungen an mehreren Schulen bzw. außerhalb eines Praktikums durchführen möchten, ist es nach Maßgabe des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums zwingend und unabhängig von der Zustimmung der jeweiligen Schule notwendig, gemäß eines sogenannten "Großens Verfahrens", d.h. inklusive einer Genehmigung durch das Regionale Landesamt, vorzugehen!

Die einzelnen Schritte sind wie folgt:


  • Nehmen Sie zunächst Kontakt zur betreffenden Schule auf, an der Sie die Erhebung durchführen möchten und klären die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Durchführung ab. Die Schule kann eine Beteiligung an der Erhebung grundsätzlich ablehnen, es sei denn sie wird durch die Behörde zu dieser verpflichtet.

  • Anschließend ist eine Genehmigung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig einzuholen! Dazu ist ein Antrag erforderlich, der mindestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Umfrage oder Erhebung beim Landesamt vorzulegen ist. Eine genaue Auflistung der erforderlichen Angaben im Antrag – u.a. konkrete Bezeichnung des Vorhabens, an der Erhebung beteiligte Personen, Zeitplan – ist dem Runderlass zu entnehmen.

  • Nach einer erfolgten Genehmigung durch das Regionale Landesamt kann eine schriftliche Zustimmung der Schulleitung bzw. Teilnehmenden (Lehrkräfte, Schüler*innen, Erziehungsberechtigte etc.) zur Durchführung der Erhebung entsprechend der üblichen Vorgaben eingeholt werden. Mit entsprechender Einwilligung durch die Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigten sind auch Onlinebefragungen der Schüler*innen möglich. Bei der Erhebung sind die üblichen datenschutzrechtlichen Bedingungen zu berücksichtigen.

  • Das Regionale Landesamt muss anschließend über die Auswertungsergebnisse der Umfrage bzw. Erhebung informiert werden.

  • Weitere hilfreiche Informationen zu Erhebungen an Schulen finden Sie auch oben bei den Angeboten zu quantitativer und qualitativer Forschung unter "Sonstiges". Der Situation entsprechend ist es zudem ratsam, sich über mögliche Änderungen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig zu erkundigen.