Landgerichte
LG Ellwangen 5. Zivilkammer
Urteil vom 01. Oktober 2004, Az: 5 O 423/04.
Verneinung eines Wettbewerbsverstoßes: Zulässiger Vertrieb von Gräsersaatgut in Wildformen ohne Anerkennung und Zulassung nach dem Saatgutverkehrsgesetz.
LG Ellwangen 5. Zivilkammer
Urteil vom 01. Oktober 2004, Az: 5 O 423/04.
Verneinung eines Wettbewerbsverstoßes: Zulässiger Vertrieb von Gräsersaatgut in Wildformen ohne Anerkennung und Zulassung nach dem Saatgutverkehrsgesetz.