Wann und wie kann man eine Beurlaubung beantragen?
Für die Ableistung eines Praktikums während eines Semesters ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Eine Beurlaubung muss bei der Studienzentrale beantragt und kann nur für ganze Semester erteilt werden. Beim Praktikum muss die verantwortliche Person (Dyari Mohammed Email) die Beurlaubung genehmigen. Voraussetzung dafür ist: Das Praktikum muss mindestens 3 Monate dauern oder wenigstens die Hälfte der Vorlesungszeit betreffen. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss ein schriftlicher Nachweis über das Praktikum (Dauer) vom Praktikumsgeber vorliegen.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier: http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html