We are sorry

The contents of this page are unfortunately not available in English.

Möglichkeiten zur Absolvierung des Praktikum

Momentan finden KEINE OFFENEN SPRECHSTUNDEN statt, bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin




Spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des 5. Fachsemesters muss der Nachweis des 6-monatigen Pflichtpraktikums (26 Wochen) erbracht werden. Das wäre dann für das Jahr 2023 der 13.11.2023!


Bitte den Praktikumsbericht in digitaler Form (eine pdf, siehe Praktikumsberichte) einreichen!

Anforderungen

  • 26 Wochen Praktikum
  • 13 Wochen Basispraktikum und 13 Wochen Vertiefungspraktikum.
  • Die Absolvierung entweder des Basispraktikums oder des Vertiefungspraktikums darf in zwei Teilpraktika erfolgen. Der Zeitraum jeden Teilpraktikums muss wenigstens sieben Wochen betragen.
  • Die zeitliche Reihenfolge für die beiden Praktika können Sie frei wählen.
  • Sowohl für das Basis- als auch für das Vertiefungspraktikum müssen Betriebsbeschreibungen (jeweils mindestens 5 Seiten), Tagesberichte und Erfahrungsberichte enthalten sein, für die Erfahrungsberichte insgesamt 7.000 Wörter.


Als gesamtes Praktikum anerkannt werden folgende abgeschlossene Ausbildungen:

  • Landwirtin/ Landwirt
  • Tierwirtin/ Tierwirt
  • Fischwirtin/ Fischwirt
  • Pferdewirtin/ Pferdewirt
  • Winzerin/ Winzer
  • Gärtnerin/ Gärtner
  • Agrarwirtschaftlich-technischen (r) Assistenten (in)
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker (in)
  • Pflanzentechnologin/ Pflanzentechnologe



Basispraktikum

  • mindestens 13 Wochen auf einem anerkannten landwirtschaftlichem Ausbildungsbetrieb
  • Listen für Plätze gibt es u.a. bei den Landwirtschaftskammern, in Ministerien und in der Praktikantenstelle


Vertiefungspraktikum

  • ebenfalls mindestens 13 Wochen
  • kann in folgenden Bereichen im In- und Ausland absolviert werden: Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe - Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft - Unternehmen oder Organisationen im Agrar- und Umweltbereich ohne Erwerbszweck
  • Anerkannt werden alternativ Berufsausbildungen in Absprache mit dem Praktikantenamt



Wie wird das Praktikum nachgewiesen?

  • Bescheinigung über Anerkennung des Betriebes als Ausbildungsbetrieb (min. 3 Monate)
  • Bescheinigung über Ableistung des Praktikums (min. 6 Monate)
  • Berichtsheft bestehend aus:

    • Betriebsbeschreibungen
    • Tages- oder Wochenberichte
    • Erfahrungsberichte