Nationaler Berichtes zur wirtschaftlichen & gesellschaftlichen Analyse

Im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist nach Art. 5 (2) a) i. EG-MSRL bis zum 15. Juli 2012 eine Anfangsbewertung zu erstellen. Als gesonderte Elemente der Anfangsbewertung fordert Art. 8 (1) c) EG-MSRL die explizite Berücksichtigung ökonomischer Anforderungen; hierbei handelt es sich um eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Analyse sowie Angaben über die Kosten der Verschlechterung der Meeresumwelt.

Bisher gibt es kein einheitliches Verständnis dessen, wie diese Anforderungen erfüllt werden können; dies betrifft insbesondere die Aspekte der gesellschaftlichen Analyse sowie die der Kosten der Verschlechterung. Um diese Fragen zu klären, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Auftrag zur Erstellung eines nationalen Berichtes zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Analyse im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vergeben.
An der Erstellung dieses Berichtes sind Mitglieder der Arbeitsgruppe wesentlich beteiligt.