SoSe 2019

Im Sommersemester 2019 hatt Professor Martínez ein Forschungsfreisemester und bietet daher keine Lehrveranstaltungen an.
Dozent: Dr. Falk - Rembert von Eickstedt

Termine:

Die Termine finden Sie hier:

Klausur:

Fr. 02.08.2019 - 12:00 bis 15:00 - ZHG102
Mo. 07.10.2019 - 09:00 bis 12:00 - ZHG102

Organisatorisches

Für Studiengang Jura mit Abschluss Erste Prüfung:

Schwerpunktbereichsveranstaltung (§ 4a Abs. 1 S. 2) im Schwerpunktbereich 2 - Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht
Schwerpunktbereichsveranstaltung (§ 4a Abs. 1 S. 2) im Schwerpunktbereich 5 - Internationales und europäisches Öffentliches Recht
Schwerpunktbereichsveranstaltung (§ 4a Abs. 1 S. 2) im Schwerpunktbereich 9 - Öffentliches Recht - Regieren, Regulieren und Verwalten

Für Bachelor- / Masterstudiengänge: Wahlpflichtmodul bzw. Wahlmodul nach Modulkatalog des entsprechenden Studienganges

Leistungsnachweis:

Für Studiengang Jura mit Abschluss Erste Prüfung: keine Prüfungsleistung
Für Studiengang BA/MA Agrarwissenschaften: Semesterabschlussklausur (120 Minuten)

Eine Anmeldung über das Online-Anmeldesystem FlexNow ist für alle Prüfungsleistungen zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie die Meldefristen! Meldefristen enden eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden.

Inhaltliche Beschreibung:

  1. Teil: Einführung in das Recht

  2. Teil: Allgemeines Umweltrecht

    • Prinzipien des Umweltrechts

    • Instrumente des Umweltrechts

    • Mediation

    • Umweltverfassungsrecht

    • Umweltverwaltungsrecht

    • Rechtsschutz im Umweltrecht

    • Umwelteuroparecht

    • Umweltvölkerrecht

  3. Teil: Besonderes Umweltrecht

    • Immissionsschutzrecht

    • Raumordnungs- und Landesplanungsrecht

    • Tierschutzrecht

    • Gewässerschutzrecht

    • Bodenschutzrecht

    • Gefahrstoffrecht

    • Gentechnikrecht

    • Umwelthaftungsrecht

    • Energierecht

    • Klimaschutzrecht

  4. Teil: Einführung in die Terminologie des Umweltrechts


Kompetenzen:

Die Studierenden erlernen rechtliches Wissen und Grundverständnis. Dazu gehören die juristische Fachsprache, der Umgang mit Gesetzestexten (Auslegung von Rechtsnormen), die juristische Argumentation und das Erkennen von Strukturzusammenhängen im Recht. Sie besitzen die Fähigkeit, im Rahmen ihrer Tätigkeit oder ihres Berufes auftretende juristische Fragen zu behandeln bzw. zu beantworten, juristisches Problembewusstsein zu entfalten sowie für juristische Probleme Lösungen zu entwickeln.

Prüfungsanforderungen:

  • Nachweis des juristischen Grundverständnisses im Bereich Agrar-Umweltrecht

  • Juristisches Problembewusstsein und Beherrschen der grundlegenden juristischen Auslegungsmethoden

  • Basiskenntnisse und Beherrschung der juristischen Fachterminologie.