Soziale Dimension des Europäischen Unionsrechts

Die Europäische Union ist trotz ihrer binnenmarktpolitischen Zielsetzung zugleich auch eine soziale Union. Ziel des Projektes ist es, anhand der Untersuchung europäischer Rechtsprechung die soziale Dimension des Europäischen Unionsrechts zu rekonstruieren. Aus dieser Rekonstruktion sollen Rückschlüsse gezogen werden, wie die soziale Dimension, welche gegenüber der Marktdimension ins Hintertreffen geraten ist, gestärkt werden kann.

In der Europäischen Rechtsprechung lässt sich trotz vieler Urteile, welche Marktrechte zulasten sozialer Rechte durchsetzen, keine fundamental marktradikale Tendenz feststellen, so dass die Vermutung naheliegt, dass die Umstände der Entscheidung maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob die soziale Dimension in der Rechtsprechung des EuGH hinreichend berücksichtigt wird.

Im Rahmen einer rechtwissenschaftlichen und politikwissenschaftlichen Auswertung der systemprägenden Rechtsprechung soll untersucht werden, welche Faktoren einen Einfluss auf die Berücksichtig der sozialen Dimension haben können. Mithilfe dieser Ergebnisse sollen Wege zur Neujustierung der Gewichtung zwischen Marktrechten und sozialen Rechten gesucht werden.

Für die politikwissenschaftliche Untersuchung der außerrechtlichen Einflüsse auf die Unionsrechtsprechung besteht eine Kooperation mit Dr. Andreas Hofmann von der Freien Universität Berlin. Das Projekt ist Teil der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.