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Mission

Kontakt:
Karin Vehrenkamp
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Tel. 0551 39-20540
Fax 0551 39-1820540
E-Mail: karin.vehrenkamp@zvw.uni-goetting
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Mittwoch
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Ombudswesen zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis


Die Georg-August-Universität Göttingen trägt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung. Lehre und Nachwuchsförderung sind untrennbar mit der Forschung verbunden. Für die Universität ist es daher von besonderer Bedeutung, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu erhalten und wissenschaftliche Standards unbedingt sicher zu stellen. Die Universität hat daher Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erlassen, die für alle Mitglieder der Universität, die in der Wissenschaft arbeiten, verbindlich sind. Zur Beratung stehen auf Fakultätsebene gewählte Vertrauenspersonen (Ombudspersonen) zur Verfügung. Daneben gibt es auf Universitätsebene die ständige Ombudskommission, bestehend aus drei Professorinnen und Professoren sowie die Untersuchungskommission, bestehend aus fünf Personen (drei Professorinnen und Professoren und zwei externe Mitglieder), die in Fällen des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten tätig werden und im Falle der Bestätigung eines Verdachts der Universitätsleitung bzw. der Präsidentin als Dienstvorgesetzte geeignete Maßnahmen vorschlagen.

Mit Wahl vom 17.10.2012 wurde das Ombudsgremium und die Untersuchungskommission z. T. neu besetzt.
Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die zum 17.10.2012 noch nicht abgeschlossen sind, werden nach Beschluss des Senats aus prozessökonomischen Gründen von der bisherigen Ombudskommission (anstelle der Ombudspersonen und anstelle des Ombudsgremiums) bzw. durch die bisherige Untersuchungskommission (anstelle der neuen Unterssuchungskommission) bis zum endgültigen Abschluss durchgeführt.