Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Die Zulassung zum Master-Studiengang Finanzen, Rechnungswesen und Steuern ist beschränkt. Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang ist der Nachweis der fachlichen Einschlägigkeit Ihres Vorstudiums:


Nachweis der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums

  • Mindestens sechssemestriges Studium mit Bachelor-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten im Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder in einer fachlich eng verwandten Fachrichtung.
  • Zum Bewerbungszeitpunkt müssen mindestens 150 der 180 ECTS nachgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Bewerbung abgelehnt werden.
  • Leistungen in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre im Umfang von wenigstens 60 ECTS, darunter Leistungen in Finanzwirtschaft, Controlling, externe Rechnungslegung/ Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbesteuerung, Mikroökonomik und Finanzwissenschaft im Umfang von zusammen wenigstens 30 ECTS, davon müssen

    • wenigstens 18 ECTS aus den Gebieten Kapitalmarkttheorie, Finanzmanagement, wert- und finanzorientiertes Controlling, kapitalmarktorientierte Rechnungslegung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und
    • wenigstens 18 ECTS aus Modulen mit mittlerem oder hohem wissenschaftlichen Niveau stammen.

  • Leistungen in Mathematik oder Statistik oder Ökonometrie im Umfang von zusammen wenigstens 12 ECTS.



Nachweis von Sprachkenntnissen

  • Deutschkenntnisse, sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist. Die Liste der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie unter "Benötigte Bewerbungsunterlagen".



Hinweise

  • Liegt Ihr Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, wird im Zulassungsverfahren die aktuelle Durchschnittsnote aller nachgewiesenen Leistungen berücksichtigt.
  • Bei Veranstaltungen mit mittlerem oder hohem akademischen Niveau handelt es sich um weiterführende Veranstaltungen und Veranstaltungen mit eigenem wissenschaftlichen Beitrag. Diese Veranstaltungen gehen also über reine Einführungs- bzw. Grundlagenveranstaltungen hinaus.
  • Die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums erfolgt anhand der mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen (siehe "Benötigte Bewerbungsunterlagen").



Das Auswahlverfahren ist ein zweistufiges Verfahren mit einer Vorauswahl der Bewerber*innen auf der Basis ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen und anschließenden persönlichen Auswahlgesprächen mit einem Teil der Bewerber*innen. Weitergehende Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren finden Sie in der „Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und über die Zulassung“ für den Master-Studiengang Finanzen, Rechnungswesen und Steuern (siehe „Zulassungsordnung“ auf der vorherigen Webseite).