Informationen zum Promotionsverfahren

Die Promotionsverfahren der Philosophischen Fakultät erfolgen auf Grundlage der zum 01.10.2015 in Kraft getretenen Promotionsordnung. Diese Ordnung gilt automatisch auch für Promovierende, die bereits vorher als Doktorandin/Doktorand angenommen worden sind, sofern nicht bis 30.09.2016 der Antrag gestellt wurde, den Abschluss nach der Ordnung von 2002 zu machen. Da die Frist inzwischen abgelaufen ist, kann ein solcher Antrag nicht mehr gestellt werden.

Nachfolgend aufgeführte Informationsmaterialien behandeln einzelne Aspekte des Promotionsverfahrens: