Frequently Asked Questions
Fragen Moot generell
Braucht man zwingend einen Teampartner?
Ja und nein. An der schriftlichen Phase können Sie auch
allein teilnehmen. Für die mündlichen Verhandlungen brauchen Sie dann aber
eine*n Teampartner*in.
Zählt der Moot genauso wie eine normale Hausarbeit?
Ja. Der Moot (genauer: die Klageschrift bzw. die
Klageerwiderung) werden als Hausarbeit im Bürgerlichen Recht i.S.d. § 15 S. 1
Nr. 1 ZwPrO gewertet.
Muss man an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Als Hausarbeit i.S.d.
Zwischenprüfung genügt die Anfertigung des Schriftsatzes. Wer an der
mündlichen Verhandlung teilnimmt und die erste Runde übersteht, erhält einen
Schlüsselqualifikationsschein – und gewinnt vor allem eine Menge Erfahrung im
mündlichen Vortragen!
In welchem Rechtsgebiet spielt der Moot?
Der Moot gilt als Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen
Recht. Dementsprechend behandelt der Moot Rechtsfragen aus dem Grundkurs
Zivilrecht (I und II), also dieselben Themenbereiche, die auch Gegenstand einer
„normalen“ Hausarbeit sein können.
Findet der Moot auf Deutsch oder auf Englisch statt?
Auf Deutsch.
Fragen zur Schriftsatzphase
Wie meldet man sich bei FlexNow an?
Letztlich (fast) genauso wie für die herkömmliche
Hausarbeit: "Jura - Zwischenprüfung" --- "Hausarbeiten –
Wahlpflichtblock II" --- "S.RW.9113HA: Zwischenprüfungshausarbeit im
Bürgerlichen Recht". Diesen Eintrag anklicken, dann herunterscrollen und
„Prüfung: Georg-August-Moot – schriftliche Leistung […]“ auswählen, Prof. Dr.
Bach als Prüfer auswählen und dann die Prüfung in den Warenkorb legen.
Woher weiß man, wie eine Klageschrift bzw. -erwiderung aussehen muss?
Die Teilnahme am Moot ist für alle Teilnehmer ein Sprung ins
kalte Wasser. Weder das parteiische Argumentieren ist bis dato im Studium
gelehrt (geschweige denn: geübt) worden, noch sind die Formalia bekannt, die
bei Klageschrift und -erwiderung eingehalten werden müssen (oder zumindest
üblicherweise eingehalten werden). Aus diesem Grund finden finden Sie bei den
Materialien es ein Merkblatt , das sowohl Aufbaumuster als auch entsprechende
Erläuterungen enthält. Außerdem können Sie sich die beiden Gewinnerschriftsätze
des letzten Jahres zum Vorbild nehmen. Wichtig: Bei der Bewertung führt die
Einhaltung der Formalia zu einem Bonus, die Nichteinhaltung wird jedoch nicht
negativ berücksichtigt.
Nach welchen Kriterien werden die Schriftsätze bewertet?
Bei der Bewertung werden sowohl inhaltliche als auch
stilistische Aspekte berücksichtigt. Wichtig: Wie im echten Leben kann es
vorkommen, dass der Fall für den Kläger günstiger liegt als für den Beklagten –
oder umgekehrt. Für die Bewertung der Schriftsätze kommt es darauf
selbstverständlich nicht an. Bewertet wird, was der oder die Einzelne aus den
gegebenen Möglichkeiten gemacht hat. Es wird sichergestellt, dass der
„leichtere“ Schriftsatz nicht besser (aber natürlich auch nicht schlechter)
bewertet wird als der „schwerere“.
Muss sich die Klageerwiderung inhaltlich auf die Klageschrift des
Teampartners beziehen?
Eine so verfasste Klageerwiderung ist natürlich besonders
realitätsnah. Ausführungen in der Klageerwiderung, die einen inhaltlichen Bezug
zur Klageschrift des Teampartners aufweisen, weil sie dessen Argumente
aufgreifen und entkräften, können deshalb in der Bewertung besonders positiv
berücksichtigt werden. Ausdrücklich verlangt wird das im Rahmen des Moots aber
nicht. Es führt also nicht etwa zu einem Punktabzug, wenn die Klageerwiderung
nicht konkret Bezug auf die „zugehörige“ Klageschrift nimmt, sondern nur
generell (potentielle) Gegenargumente aufgreift und entkräftet.
Darf ich als Kläger auch mit dem Inhalt aus den Anlagen des Beklagten
argumentieren und umgekehrt?
Selbstverständlich darf jede Seite alle in der Akte
angeführten Analgen in Ihrem Schriftsatz verwerten und aus allen Anlagen
(eigene) Argumente ziehen. Bitte behalten Sie die ursprüngliche Bezeichnung der
Anlagen (also K1, K2, … bzw. B1, B2, …) dennoch bei.
Dürfen Quellen zu tatsächlichen Aspekten des Falles herangezogen werden?
Ja, sehr gerne! Aber denken Sie daran, dass Sie die Parteien
nur fiktiv vertreten, und sehen Sie dementsprechend bitte von einer
Kontaktaufnahme ab!
Sollen die Anhänge zusammen mit dem Schriftsatz abgegeben werden?
In der Praxis würden alle Dokumente, auf die im Schriftsatz
Bezug genommen wird, selbstverständlich an den Schriftsatz angehängt werden.
Für den Moot hängen sie bitte nur solche Dokumente an, die nicht öffentlich
zugänglich sind – und auch diese bitte nur in angemessenem Umfang. Insbesondere
sollten die Anlagen der Akte selbst nicht angehängt werden. Bei Dokumenten, die
im Internet frei verfügbar sind, genügt die Angabe der URL (und am besten deren
Verlinkung). Text aus Büchern müssen nicht als Anhang angefügt werden. Sofern Sie
Dokumente anhängen, zählen diese nicht in die Seitenbegrenzung.
Ist ein Literaturverzeichnis erforderlich?
In der Tat ist ein Literaturverzeichnis in der Praxis
unüblich; die Literaturnachweise werden bereits im Text vollständig angegeben.
Für den Moot können Sie das auch so machen. Sie können aber auch gerne im Text
eine Kurzform wählen und dann ein Literaturverzeichnis mit den vollständigen
Angaben anfügen – am besten einfach als „Anlage“ zum Schriftsatz. Bei
"unjuristischen" Internetquellen (RKI-Berichte, Zeitungsartikel o.ä.)
sollte zusätzlich eine URL angegeben (und am besten verlinkt) werden.
Muss gegliedert werden und ist ein Inhaltsverzeichnis erforderlich?
Nein, erforderlich ist beides nicht. Eine gewisse
Untergliederung des Textes ist aber sicher der Übersichtlichkeit zuträglich. In
der Praxis ist es bei (sehr) langen Klageschriften bzw. -erwiderungen zumindest
nicht unüblich, ein knappes Inhaltsverzeichnis in den Schriftsatz einzubauen
(allerdings keinesfalls vor das Rubrum).
Fragen zu den mündlichen Verhandlungen
Muss ich mich nochmal bei FlexNow anmelden?
Ja! Für die Schlüsselqualifikation müssen Sie sich gesondert
bei FlexNow anmelden, weil es sich um eine eigenständige Prüfungsleistung
handelt. Die Anmeldung ist aber erst nach Beginn des Wintersemesters möglich.
Wie läuft die mündliche Phase grob ab?
Geplant ist zunächst eine Gruppenphase, bei der Sie einmal
den Kläger und einmal den Beklagten vertreten. Die besten Teams kommen dann in
ein K.O.-System weiter.
Gibt es einen Dresscode für die mündlichen Verhandlungen?
Nein, Sie dürfen anziehen, was Sie wollen. Wer weder over-
noch underdressed sein möchte, dem sei "business casual" empfohlen.
Was kann ich in die mündlichen Verhandlungen mitbringen?
Sie können alle Unterlagen mitnehmen, die Sie selbst für
Ihren Vortrag benötigen. Beachten sollten Sie nur, dass für viele Richter:innen
auch das möglichst freie Sprechen ein Bewertungskriterium sein wird.
Empfehlenswert ist es außerdem, Material für Notizen (insb. für die Reaktion
auf die Gegenseite) sowie Wasser oder Ähnliches mitzunehmen.
Sind Zuschauer erlaubt?
Natürlich ist es ein nachvollziehbares Anliegen, Freundinnen
oder Freunde zur Verhandlung mitzubringen, allerdings sind die meisten
Räumlichkeiten nicht für Zuschauer:innen geeignet und das jeweils andere Team
soll nicht durch nicht selbst ausgewählte Zuschauer:innen verunsichert werden.
Öffentlich sind aber alle Verhandlungen der KO-Runden, wenn
sie im Gerichtslabor stattfinden.
Wie läuft eine einzelne Verhandlungsrunde ab?
Eingeplant sind insg. 60 Minuten, also ca. 30 Minuten
Redezeit pro Team. Die konkrete Aufteilung ist den Richter:innen frei
überlassen. Bereiten Sie sich also darauf vor, dass Sie durch Fragen von Ihrem
geplanten Vortrag weggeführt werden und das Rederecht zwischen den Seiten hin-
und herwechselt!
Müssen wir zu Beginn unsere Plädoyers einen Antrag stellen?
An sich müsste der Klageantrag tatsächlich in der mündlichen
Verhandlung noch einmal gestellt werden. Im Moot wird das von Ihnen
aber nicht erwartet (verboten ist es aber natürlich nicht). In der Praxis
passiert das übrigens ganz formlos: Der Richter fragt kurz beide Parteien, ob
sie die Anträge aus den Schriftsätzen stellen; die Parteien nicken – fertig.
Müssen wir in den mündlichen Verhandlungen die Tatsachen noch einmal
erläutern?
Ob und in welchem Umfang Sie die Tatsachen erläutern, bleibt
Ihnen überlassen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass das Gericht die
Akte kennt. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, auf den einen oder anderen
Umstand noch einmal gesondert hinzuweisen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann richten Sie sie an
georg-august-moot@jura.uni-goettingen.de