Lehrendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131)

Bewerbung

  • Professor*innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bspw. Promovierende) mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule

Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal.

    Bewerbungen können fortlaufend für das jeweilige Semester eingereicht werden bis

    Wintersemester: 15. Dezember, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen

    Sommersemester: 15. Juni, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen

    Hinweis:Im akademischen Jahr 2026/27 sind aufgrund geringerer Fördermittel weniger Mobilitäten realisierbar.

Aufenthaltsdauer & Förderung

    Die Mindestdauer einer Lehrmobilität beträgt 2 Tage (ohne Reisetage). Die Förderung einer Lehraktivität ist im Regelfall auf 2-5 Tage (i. d. R. Arbeitstage) begrenzt. Längere Lehraufenthalte sind aufgrund geringerer Fördermittel nicht möglich. Wochenenden sind nicht förderfähig. Sollte Lehre am Wochenende stattfinden, ist dies bitte im Vorfeld bzw. in der Bewerbung darzulegen. Der Lehrumfang beträgt mindestens 8 h bei einem Aufenthalt von 2 – 7 Tagen. Das Deputat für Aufenthalte, die darüber hinaus gehen, wird nach der Formel 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage berechnet.

Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:

Bis zum 14. Tag:

  • Gruppe 1: 180 € am Tag:
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 160 € am Tag:
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 € am Tag:
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Ab dem 15. Tag entspricht der Satz 70 % des Grundbetrags.

Die Reisepauschale wird einmalig für Hin- und Rückreise gewährt. Je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage zusätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an den Lehraufenthalt angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Lehre am Monat). Es wird grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen, umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb Europas für die An- und Abreise bevorzugt zu nutzen. Für nachhaltiges Reisen wird eine höhere Reisepauschale gewährt. Informationen zum nachhaltigen Reisen finden Sie hier.

Fahrtkosten:

nach Entfernungsrechner
  • 100-499km: 211€ (Green Travel: 285€)
  • 500-1999km: 309€ (Green Travel: 417€)
  • 2000-2999km: 395€ (Green Travel: 535€)
  • 3000-3999km: 580€ (Green Travel: 785€)
  • 4000-7999km: 1.188€
  • 8000 und mehr: 1735€
  • Bitte Beachten:

    In Einzelfällen decken die Pauschalen möglicherweise nicht die tatsächlichen Kosten ab. Daher sollten Lehrende frühzeitig die Ausgaben kalkulieren und prüfen, ob mögliche zusätzliche Kosten von der Einrichtung oder Fakultät getragen werden können.

    Druck- und Versicherungskosten werden nicht übernommen. Die Geförderten sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.

    Checkliste, Leitfaden & mobilitätsrelevante Dokumente

    • Dienstreiseantrag (via Lucom); Lehrende der UMG nutzen bitte das LUCOM-Formular der UMG (s. auch Checkliste)
    • Certificate of Stay
    • Teaching Agreement
    • EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).

    Kontakt:

    Erasmus+ Key Action 131 Team
    Von-Siebold-Straße 2
    37075 Göttingen
    Lageplan

    E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
    Telefon: + 49 (0)551 39 21306
                   + 49 (0)551 39 21330
    DE V Finanziert von der Europäischen Union_LOGO