Blended Intensive Programme (BIP)

Zur Stärkung des ENLIGHT Netzwerkes wird derzeit nur die Option angeboten, Erasmus+ Fördermittel für die Koordination oder Teilnahme an einem BIP innerhalb des Netzwerkes zu beantragen. Die Antragstellung für eine Koordination erfolgt jährlich und für eine Teilnahme (Outgoing Kurzzeitmobilität) mindestens einmal jährlich, bei ausreichender Mittelverfügbarkeit ggf. einmal pro Semester.

  • Drei Erasmus+ Partnerhochschulen aus drei verschiedenen Programmländern, empfohlen werden jedoch vier
  • Mindestens 15 mobile Lernende (SMS oder STT)
  • Die physische Mobilität kann in Deutschland oder einem der beteiligten Programmländer stattfinden
  • Keine zeitliche Vorgabe hinsichtlich der Dauer der virtuellen Phase (vor oder nach der Mobilität); die physische Phase dauert mind. 5 und max. 30 Tage
  • Die Lehrveranstaltung umfasst mindestens 3 ECTS
  • Die (Erasmus+) Förderung der Teilnehmenden der Partnerhochschulen obliegt der entsendenden Hochschule
    • Workflow Koordination BIP
    • Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (Homepage, Mobilitätsportal, berichtsrelevante Dokumentation) und in der Finanzverwaltung. Die koordinierende Projektleitung ist verantwortlich für die organisatorische und inhaltliche Durchführung sowie studienrelevante Dokumentation des BIP.

Für die Koordination eines BIP können zwischen 6.000,00 € und 8.000,00 € eingeworben werden.

  • 6.000,00 € = min.15 mobile Lernende x 400,00 € OS; s. auch Vorgaben in der Ausschreibung
  • 8.000,00 € = max. 20 mobile Lernende x 400,00 € OS, s. auch Vorgaben in der Ausschreibung

10 % der Fördersumme wird zentral für die Administration verwendet. Wird die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, ist die Koordination des BIPs nicht förderfähig. Mehr als 20 mobile Lernende werden für eine Förderung nicht berücksichtig. Zero Grant Geförderte können als mobile Lernende gezählt werden. Lehrende zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden

Die Fördermittel können verwendet werden für Ausgaben wie bspw.:

  • Allgemeinen Administration des BIPs
  • Bewirtung (anteilig und unter Beachtung der Bewirtungsrichtlinie der Universität)
  • Durchführung von Exkursionen
  • Lehrmaterialien und Druckkosten
  • Personalkosten (z. B. studentische Hilfskräfte)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Raummiete
  • Übersetzungen
  • Vorbereitende Besuche

Die BIP-OS dürfen nicht verwendet werden für die Finanzierung von BIP-Mobilitäten oder für die Aufstockung einer individuellen Unterstützung.

Wird Ihr Antrag auf Förderung bewilligt, werden Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechperson der Abteilung Göttingen International über das weitere Verfahren informiert.

  • Die Auswahl der Incoming Mobilitäten erfolgt i. d. R. an der entsendenden Einrichtung.
  • Die finanzielle Förderung der Incoming Mobilitäten obliegt der entsendenden Einrichtung.
  • Die Incoming-Studierenden melden sich über das Mobilitätsportal an.
  • Die Unterzeichnung des Learning Agreement erfolgt durch den/die Programmbeauftragte*r oder in Absprache durch die verantwortliche Projektkoordination.
  • Incoming Studierenden sollen als Kurzzeitstudierende eingeschrieben werden. Bitte den Workflow beachten.
  • Die Projektkoordination stellt einen Welcome letter mit hinreichenden Informationen zur Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Organisation der physischen Mobilität bereit.
  • Es ist zwingend eine Teilnehmendenliste zu führen. Bitte verwenden Sie die zur Verfügung gestellte Vorlage.
  • Der Aufenthalt der Studierenden ist am Ende formal zu bestätigen.
  • BIP findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule in einem Programmland statt
  • Erasmus+ Vertrag; Einbindung Abteilung Göttingen International (Vereinbarung und Unterzeichnung); im Rahmen des ENLIGHT Netzwerkes besteht bereits ein Multilaterales Abkommen inkl. die Vereinbarung von Kurzzeitmobilitäten
  • Ausgewählte Studierende sind regulär an der Universität Göttingen immatrikuliert (Kurzzeitmobilität Studium, physische Mobilität mind. 5 Tage und max. 30 Tage)
  • Im Learning Agreement werden mind. 3 ECTS vereinbart; curriculare Einbindung
  • Teilnehmende Lehrende stehen in einem Vertragsverhältnis zur Universität Göttingen (Lehrendenmobilität)

    Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (Homepage, Mobilitätsportal, berichtsrelevante Dokumentation) und zahlt die Mobilitätsförderung an Göttinger Teilnehmer*innen aus. Die entsendende Stelle (Fakultät/Fach) ist verantwortlich für die Auswahl der mobilen Teilnehmer*innen, die fachliche Beratung und die Anerkennung.

Als entsendende Einrichtung tragen Sie dafür Sorge, dass Studierende nach zentralen Kriterien in einem transparenten Verfahren für eine BIP-Kurzzeitmobilität ausgewählt werden. Nach der Auswahl nominieren Sie die Studierenden gemäß den Vorgaben der aufnehmenden Einrichtung (Koordination BIP). Sie unterstützen bei der Ausstellung des Learning Agreements und klären Fragen zur Anerkennung (Mindestanforderung 3 Credits). Sie informieren die Studierenden über das weitere Nominierungsverfahren an der entsendenden Einrichtung (Förderung Mobilität).

Antworten auf die wichtigsten Fragen für Outgoing Studierende gibt es hier.

Weiterführende Informationen zur Lehrendenmobilität gibt es hier.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail:
erasmus@uni-goettingen.de

enlight@uni-goettingen.de

Telefon:
+ 49 (0)551 39 21330
DE V Finanziert von der Europäischen Union_LOGO