Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Aufenthalte von wissenschaftsunterstützendem Personal an Partnerhochschulen, Organisationen (nicht EU-Einrichtungen) und z.B. auch Sprachschulen in den Programmländern. Mobilität von Hochschulpersonal soll:
- den Austausch von Fachkenntnissen und Fertigkeiten unterstützen,
- Sprachkenntnisse ausbauen und vertiefen,
- das Verständnis sprachlicher, gesellschaftlicher sowie kultureller Vielfalt fördern,
- die Motivation und Arbeitszufriedenheit erhöhen,
- die europäische Identität und europäische Partnerschaften stärken.
Bewerbung
Termine zu unseren Informationsveranstaltungen finden Sie hier.
Förderfähige Aktivitäten- Internationale Staff Training Weeks
- Job Shadowing
- Sprachkurse
- Workshops
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal.
Ausschreibungen 2026
Februar
- Ausschreibungsbeginn: 01.02.2026
- Ausschreibungsende: 28.02.2026
April
- Ausschreibungsbeginn: 01.04.2026
- Ausschreibungsende: 30.04.2026
Juni
- Ausschreibungsbeginn: 01.06.2026
- Ausschreibungsende: 15.06.2026
September
- Ausschreibungsbeginn: 01.09.2026
- Ausschreibungsende: 30.09.2026
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Die Mindestdauer einer Personalmobilität beträgt 2 Tage (ohne Reisetage). Die Förderung einer Trainingsaktivität ist im Regelfall auf 2-5 Arbeitstage begrenzt. In begründeten Einzelfällen und in Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit können u. U. auch bis zu 10 Arbeitstage gefördert. Wochenenden sind nicht förderfähig.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Reisepauschale wird einmalig für Hin- und Rückreise gewährt. Je nach Mittelverfügbarkeit können 0 bis 2 Reisetage zusätzlich finanziert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an das Training/Workshop/Job Shadowing angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Training am Monat). Es wird die Empfehlung ausgesprochen, umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb Europas für die An- und Abreise bevorzugt zu nutzen. Für nachhaltiges Reisen wird eine höhere Reisepauschale gewährt. Informationen zum nachhaltigen Reisen finden Sie hier.
nach Entfernungsrechner - Projekte 2024 u. 2025Bitte Beachten:
In Einzelfällen decken die Pauschalen möglicherweise nicht die tatsächlichen Kosten ab. Daher sollten Teilnehmende frühzeitig die Ausgaben kalkulieren und prüfen, ob die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden können oder ob die Einrichtung bereit ist, Kosten zu übernehmen.
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Training Agreement: Die Vorlage für das Training Agreement erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen, wenn die Bewerbung erfolgreich war.
- EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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