Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Aufenthalte von wissenschaftsunterstützendem Personal an Partnerhochschulen, Organisationen (nicht EU-Einrichtungen) und z.B. auch Sprachschulen in den Programmländern. Mobilität von Hochschulpersonal soll:
- den Austausch von Fachkenntnissen und Fertigkeiten unterstützen,
- Sprachkenntnisse ausbauen und vertiefen,
- das Verständnis sprachlicher, gesellschaftlicher sowie kultureller Vielfalt fördern,
- die Motivation und Arbeitszufriedenheit erhöhen,
- die institutionelle Zusammenarbeit und europäische Partnerschaften stärken,
- die Werte der EU sichtbar machen und fördern.
Bewerbung
Wer kann sich bewerben?Tätiges Hochschulpersonal aus der/dem:
- Allgemeinen und technischen Verwaltung
- Bibliothekswesen
- Finanzen und Personalwesen
- Fort- und Weiterbildung
- Chancengleichheit und Familienservice
- International Office
- IT-Bereiche
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung und Prüfungsämter
- Werkstätten und Labore
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal
Ausschreibungen 2023
September (beendet)
- Ausschreibungsbeginn: 01.09.2023
- Ausschreibungsende: 30.09.2023
November (beendet)
- Ausschreibungsbeginn: 01.11.2023
- Ausschreibungsende: 15.11.2023
Ausschreibungen 2024
Februar
- Ausschreibungsbeginn: 01.02.2024
- Ausschreibungsende: 28.02.2024
April
- Ausschreibungsbeginn: 01.04.2024
- Ausschreibungsende: 30.04.2024
Juni
- Ausschreibungsbeginn: 01.06.2024
- Ausschreibungsende: 30.06.2024
September
- Ausschreibungsbeginn: 01.09.2024
- Ausschreibungsende: 30.09.2024
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Eine Personalmobilität dauert mind. 2 Tage (ohne Reise) und kann je nach Mittelverfügbarkeit bis zu 2 Wochen (10 Arbeitstage) gefördert werden.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage finanziert werden, wenn diese unmittelbar vor bzw. nach der Personalmobilität liegen. Für umweltfreundliches Reisen kann ein Zuschuss von 50,00 € gewährt werden und es können u.U. bis zu 4 zusätzliche Reisetage eingeplant werden.
Fahrtkosten:
-
nach Entfernungsrechner
- 100-499km: 180€
- 500-1999km: 275€
- 2000-2999km: 360€
- 3000-3999km: 530€
- 4000-7999km: 820€
- 8000 und mehr: 1500€
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Training Agreement: Die Vorlage für das Training Agreement erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen, wenn die Bewerbung erfolgreich war.
- EU-Survey: Über das EU Mobility Tool wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan
