Anerkennung von Auslandsleistungen


Die Auslandsstudienberatung führt die Anerkennung von ausländischen Leistungen durch: Module, die noch nicht im Flexstat als gültige Anerkennung geführt werden, müssen geprüft werden, dazu sind die Kursunterlagen einzureichen. Wie das geht? Bitte aufmerksam den weiteren Text lesen!

Sollen bereits erbrachte Leistungen aus dem Ausland in den Bachelor oder Master importiert werden, so ist das eine Anrechnung. Dafür muss beim Prüfungsamt das Transcript of Records der ausländischen Universität vorgelegt werden. Die Umrechnung der Kreditpunkte und der Note erfolgt erst bei Eintragung der Leistung durch das Prüfungsamt, das dazu auf folgender Seite weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Die Auslandsstudienberatung im Service-Center für Studierende ist dein zentraler Ansprechpartner bei der Anerkennung ausländischer Studienleistungen. Bitte wende dich nicht an die einzelnen Professuren!


Anerkennungen-Anrechnungen

Zum Ablauf


1. Auswahl der Module

Wenn du bereits Module erbrachst hast, kannst du direkt zu 2. springen!

Wenn Du ins Ausland gehst, erstellst du deinen Stundenplan nach Maßgabe der ausländischen Universität im Umfang von 30 ECTS pro Semester. Ausschließlich diese werden auf Anerkennung geprüft.
Wichtig: Bachelorstudierende können in der Regel nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen, Masterstudierende nur Masterleistungen.

2. Anrechnung überprüfen

Nach der Kurswahl überprüfest Du im FlexNow, ob das Modul bereits anerkannt worden ist. Ist dies der Fall, dann muss kein Anerkennungsantrag gestellt werden, es geht dann direkt weiter zu Schritt 6.
Wichtig bei Auslandsanerkennungen:
Ist eine Anerkennung für ein bestimmtes Modul erfolgt, wird in der Liste also eine Modul-Nummer und/oder Modulname genannt, kann das Modul aus dem Ausland nur genauso wie das äquivalente Inlandsmodul eingebracht werden. Ein Mastermodul ist dabei für den Bachelor ausgeschlossen und anderesherum.
Ist die Anerkennung nur für einen Bereich erfolgt, z.B. BWL Bachelor Spezialisierung MDM, so kann hier ein Master die erneute Anerkennung prüfen lassen, wenn es sich um ein Bachelor 4. Studienjahr oder Mastermodul handelt.
Spezielle Anerkennung benötig?: Wenn Du eine Anerkennungen z.B. für ein Seminar, eine Pflichtveranstaltung oder einen Studienschwerpunkt benötigst, wende dich frühzeitig an die Auslandsstudienberatung und gib dies auch bei der Antragstellung mit an!

https://pruefungsverwaltung.uni-goettingen.de/statistikportal#parameters?query=336

3. Antrag stellen

Fülle das Anerkennungsformular aus und achte bitte darauf, möglichst alle Angaben zu machen, insbesondere den Kursnamen und eine Kursnummer, wenn vorhanden. Fülle immer alles so vollständig wie möglich aus, um Nachfragen bei der weiteren Bearbeitung zu vermeiden, die den Prozess dann zeitlich verzögern. Bitte verwende keine Abkürzungen bei der ausländischen Universität oder dem Modulnamen und achte darauf, dass der Modulname in Modulbeschreibung und Antrag identisch ist. Dem Anerkennungsformular ist der Kurssyllabus mit Literaturverzeichnis anzufügen - eine Kurzbeschreibung genügt nicht.

Ein Antrag besteht aus einem PDF, das folgende Dokumente in einer Datei zusammenfasst:

  • Unterschriebenes Anerkennungsformular, dazu das Formular digital signieren oder ausdrucken, unterschreiben und erneut einscannen (dann unbedingt mit einer Scan-App in schwarz-weiß umwandeln!)
  • Original Kursbeschreibung inkl. Literaturverzeichnis und Übersicht der Prüfungsleistungen sowie Kursdauer und -umfang (in Englisch oder Deutsch). Es kann eine Datei der Gastuni sein, oder auch eine online einsehbare Beschreibung. Dann ist die URL unbedingt zu vermerken. Bei Screenshots des Webbrowsers auch die Adresszeile mit abkopieren. Screenshots sind digitale Bildschirmkopien und kein Handyfoto deines Monitors.
  • Wenn die Kursbeschreibung nicht auf Deutsch oder Englisch ist: Eigene Übersetzung (zusätzlich).


Zusätzliche Dokumente, die separat eingereicht werden müssen (bei mehreren Anträgen nur einmal einzusenden und nicht dem Antragsformular selbst hinzufügen):

  • Kopie des Learning Agreements (vor der Mobilität) bzw. Kursteilnahmebestätigung, Transcript, o.ä. (nach der Mobilität)
  • Studiengangsbeschreibung, aus der hervorgeht, wieviele Kreditpunkte der Regelworkload eines regulär immatrikulierten Studierenden sind (außer EU-Universitäten und alle bereits beim Prüfungsamt mit Umrechnungsschlüssel genannten Universitäten, siehe oben)


Noch ein paar Antworten auf typische Fragen

  • Angerechnet werden grundsätzlich die Kreditpunkte wie an der Gasthochschule vergeben, nur bei Moduläquivalenz gelten die Kreditpunkte wie für das Göttinger Modul vorgesehen. Die Angaben im Flexstat sind bezügllich der Kreditpunkte nicht relevant.

  • Wenn eine äquivalente Anerkennung zu einem Göttinger Modul gewünscht wird, dann muss dies im Anerkennungsformular angegeben sein, andernfalls genügt die Angabe eines sachverwandten Bereichs wie z.B. BWL Spezialisierung Marketing.

  • Eine Studiengangsbeschreibung zum Workload ist bei europäischen Unis (Erasmus) nicht erforderlich.


4. Antrag einreichen

Bitte sende deine Anträge unterschrieben per E-Mail an die Auslandsstudienberatung - alle relevanten Anlagen müssen dabei zur Verfügung gestellt werden, Internetquellen z.B. als Screenshot, bei Modulhandbüchern bitte die entsprechenden Seiten entnehmen.Unvollständige Anträge können nicht weiter bearbeitet werden. Wenn Du eine Übersetzung des Kursinhalts anfertigen musst: es wird keine ungeprüfte Übersetzung durch Tools wie Google akzeptiert. Bitte prüfe eine automatische Übersetzung und korrigiere diese zu korrektem Deutsch.

Nutze am besten diese Checkliste für die Vorbereitung deiner Anträge. Wichtig: Bitte reicht eure Anträge auf Anerkennung per Mail ein, nicht wie im Dokument gerfordert postalisch.

Grundsätzlich sollten Auslandsanerkennung vor dem Antritt des Auslandsaufenthalts geprüft werden. Ist dies aufgrund nicht vorliegender Unterlagen nicht möglich, sende deine Anträge erst nach vorheriger Rücksprache bitte möglichst postalisch ein, sobald weitere Kursinformationen vorliegen. Eine Anerkennung nach Rückkehr ist grundsätzlich zwar möglich, kann aber nicht garantiert werden.

Ist etwas unklar oder passt nicht zu deiner Situation? Dann frage uns!

5. Antragsprüfung

AblaufAntragstellungGroß
Anmerkung: Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung = Auslandsstudienberatung. Wir haben uns die Grafik von unseren Kollegen geklaut - das Vorgehen ist aber identisch!

Wie geht es nach Abgabe deiner Unterlagen weiter? Die Auslandsstudienberatung prüft den Antrag und leitet ihn zur inhaltlichen Begutachtung an die Fachprüfer weiter. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit verzögern - dann, wenn verschiedene Fachprüfer in den Anerkennungsprozess eingebunden werden müssen.

6. Ergebnis der Antragstellung

Fall 1: Der Antrag wird bewilligt

Ab sofort ist nicht mehr die Auslandsstudienberatung der Ansprechpartner: Das Prüfungsamt benachrichtigt dich per E-Mail darüber, dass die Anerkennung im FlexStat eingetragen worden ist. Zum Import der Leistung in deinen persönlichen Flexnow-Account legst Du anschließend beim Prüfungsamt deinen Leistungsnachweis vor (Schein, Zeugnis, Transcript etc.). Die Anrechnung erscheint dann in deiner individuellen Studienübersicht im FlexNow mit der umgerechneten Note in das Göttinger System.

Fall 2: Der Antrag wird abgelehnt

Die Auslandsstudienberatung teilt Dir den negativen Bescheid mit und berät gemeinsam mit Dir die mögliche Alternativen. Wir stehen Dir in allen weiteren Fragen jederzeit gerne beratend zur Seite.