Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt im Wintersemester 2024/25 oder Sommersemester 2025 ist der 31. Januar 2024.

Für Bachelorstudierende ist die Ausreise ab dem 3. Semester möglich. Für Masterstudierende ist die Ausreise ab dem 1.Semester möglich .

Bewerbungsverfahren

Bei allen Bewerbungen gilt, Sie haben die Möglichkeit bis zu fünf Wunschhochschulen anzugeben.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrem Motivationsschreiben auf Ihren Erstwunsch.

Europa (Erasmus+ Programmländer inkl. Türkei, Norwegen etc.)

Für die Bewerbung auf einen ERASMUS+ Austauschplatz nutzen Sie bitte diese Plattform: Bewerbungsformular
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst registrieren müssen. Nach den Registrierung können Sie sich anmelden. Bitte lesen Sie auch die aktuelle Ausschreibung darin finden Sie weitere Informationen, unter anderem zu den Sprachnachweisen und den Vergabeverfahren.Wählen Sie für eine Bewerbung auf einen Erasmus-Austauschplatz bitte folgendes Formular aus: "Erasmus+ Key Action 131 Ausschreibung 2024/25 für die Sozialwissenschaftliche Fakultät"

Schweiz

Für die Bewerbung auf einen Austauschplatz in der Schweiz nutzen Sie bitte diese Plattform, Sie können bei einer Bewerbung für die Schweiz zusätzlich eine Bewerbung für ERASMUS+ abgeben: Bewerbungsformular
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst registrieren müssen. Nach den Registrierung können Sie sich anmelden. Bitte lesen Sie auch die aktuelle Ausschreibung darin finden Sie weitere Informationen, unter anderem zu den Sprachnachweisen und den Vergabeverfahren. Wählen Sie für eine Bewerbung auf einen Austauschplatz in der Schweiz bitte folgendes Formular aus: "Swiss European Mobility Programme (SEMP) Ausschreibung 2024/25"

Zentraler Austausch von Göttingen International für Europa (ENLIGHT)

Für die Bewerbung auf einen Zentralen Austauschplatz des ENLIGHT Netzwerkes nutzen Sie bitte diese Plattform, Sie können bei einer Bewerbung für ENLIGHT zusätzlich eine Bewerbung für ERASMUS+ und die Schweiz abgeben: Bewerbungsformular
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst registrieren müssen. Nach den Registrierung können Sie sich anmelden. Bitte lesen Sie auch die aktuelle Ausschreibung darin finden Sie weitere Informationen, unter anderem gelten die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien sowie Förderung wie beim Erasmus + Programm. Wählen Sie für eine Bewerbung auf einen Erasmus-Austauschplatz bitte folgendes Formular aus: "Zentrale Erasmus+ Key Action 131 Austauschplätze für Studierende 2024/25 - Enlight"


Hinweise zur Bewerbung


Achtung! Bitte beachten Sie bei der Bewerbung, ob die Austauschplätze an der Partneruniversität Ihrem jeweiligen Studienniveau (BA/MA) entsprechen. Die entsprechenden Informationen finden Sie in den Übersichtstabellen zu den Partneruniversitäten . Eine Auflistung aller aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier .

Auf dieser Seite sowie in diesem Dokument finden Sie nützliche Hinweise zur Bewerbung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie die Online-Bewerbung ausfüllen.

In der Online-Bewerbung werden Sie ein Formular "Vorlage für das Motivationsschreiben" (in der Online-Bewerbung zu finden) hochladen müssen, in dem folgende Fragen in ganzen Sätzen (Fließtext, in Deutsch) beantworten werden müssen:
  • Bitte beschreiben Sie Ihre persönliche Motivation, warum Sie sich um ein Erasmus+ Key Action 131 Stipendium bewerben.
  • Bitte beschreiben Sie Ihre fachliche Motivation, warum Sie ein Auslandsstudium absolvieren möchten.
  • Haben Sie eine Idee, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt finanzieren wollen und wie hoch die Lebenshaltungskosten im Zielland sind? Welche Informationsquellen haben Sie dafür bspw. herangezogen? Einfache Skizzierung ist ausreichend. Bitte keine Darlegung persönlicher Vermögensverhältnisse.
Außerdem benötigen Sie folgende Dokumente:
  • tabellarischer Lebenslauf
  • FlexNow Ausdruck mit Durchschnittsnote
  • Sprachnachweis (FlexNow Ausdruck, ZESS Nachweis oder anderes) (Das geforderte Sprachniveau der Partneruniversität muss beim Bewerbungszeitpunkt vorliegen.
  • Einen Leitfaden zum Motivationsschreiben


Förder- und Zahlungskriterien


Bitte beachten Sie bei dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende zwei Punkte, denn diese können nicht nachträglich beantragt werden.
  • Social Top up Teilnehmer:innen „Fewer Opportunities" und
  • Top up „ Green Travel"

    Sprachnachweise

    Beachten Sie, dass bei der Bewerbung ausreichende Sprachkenntnisse bis 31.01.2024 vorgewiesen werden müssen:


  • Mindestsprachniveau B1 in Englisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen Englisch Arbeitssprache ist oder
  • Mindestsprachniveau B1 in Französisch oder Spanisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen eine dieser zwei Sprachen Arbeitssprache ist oder
  • Mindestsprachniveau A2 in der Arbeitssprache für aufnehmende Einrichtungen, in denen weder Englisch, Französisch oder Spanisch gilt.

    Hinweise zu ZESS Kursen und Prüfungen/ Tests
  • Ein FlexNow Ausdruck als Nachweis einer Anmeldung zur ZESS-Sprachkursprüfung im Februar 2024 wird bei Bewerbung akzeptiert. Der Nachweis über das Prüfungsergebnis ist dann bis spätestens 28.02.2024 im Mobilitätsportal unter „Upload von Erasmus+/ SEMP Dokumenten“ nachzureichen - Upload von Erasmus+/ SEMP Dokumenten.
  • Studierende, die sich für einen Aufenthalt im Sommersemester 2025 bewerben, können optional bis zum 31.07.2024 einen erforderlichen Nachweis erbringen. Der Nachweis über das Prüfungsergebnis ist dann bis spätestens 31.07.2024 im Mobilitätsportal unter „Upload von Erasmus+/ SEMP Dokumenten“ nachzureichen - Upload von Erasmus+/ SEMP Dokumenten.
  • Studierende, die sich für einen ZESS-Sprachtest. angemeldet haben, laden bitte die Terminbestätigung, die sie nach Anmeldung per E-Mail vom ZESS erhalten als Nachweis mit der Bewerbung hoch. Das Ergebnis ist bis spätestens 28.02.2024 im Mobilitätsportal hochzuladen.
  • Sprachnachweise erfolgen entweder durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Zess Kurs oder durch einen Sprachnachweis für Auslandsaufenthalte. Sollten es keine weiteren Termin für einen Englischtest beim Zess geben, könnte eine relativ kostengünstige alternative ein duolingo english test sein.
  • Bei Nichtbestehen einer ZESS-Sprachkursprüfungen ist innerhalb der Frist zur Einreichung des Prüfungsergebnisses, d. h. 28.02.2024, ein Nachweis über das Nichtbestehen im Portal hochzuladen sowie die Angabe des Datums für die Wiederholungsprüfung (vor dem 30.04.2024; ansonsten ist ein Austausch nur zum Sommersemester 2025 möglich)
  • Bitte kontrollieren Sie auch das geforderte Sprachniveau Ihrer Wunschuniversität, dieses könnte ggf. abweichen


  • Allgemeine Hinweise: Nicht-Erbringung eines Nachweises wird als fehlende Voraussetzung gewertet und bedeutet den Ausschluss aus dem Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu erbringenden Sprachnachweise für das zentrale Bewerbungsverfahren an der Universität Göttingen gelten und nicht für die Partnerhochschule.