Erste Schritte für zugelassene internationale Studierende

Philosophische Fakultät


Erhalt des Zulassungsbescheides
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie für die Beantragung des Visums und später für Ihre Immatrikulation benötigen.


Visum beantragen
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von der Länge Ihres Aufenthaltes und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Spezifische Informationen zum Visum und zur Einreise für internationale Studierende finden Sie hier.
Für den Visumsantrag benötigen Sie einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen in Göttingen. Die Reisekrankenversicherung schließen Sie bereits in Ihrem Heimatland ab. Für die spätere Immatrikulation benötigen Sie zudem eine Krankenversicherung (weitere Informationen hierzu siehe unten). Außerdem benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie hier. Bitte setzen Sie sich bezüglich anderer benötigter Dokumente direkt mit Ihrer Botschaft in Verbindung.

Wichtig: Vereinbaren Sie bitte nach dem Erhalt des Zulassungsbescheides zum Studium umgehend einen Termin beim zuständigen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland, da die Visumserteilung mehrere Wochen bis Monate dauern kann!


Finanzierung absichern
Abgesehen vom Semesterbeitrag, der jedes Semester zu entrichten ist (s.u.), bewegen sich die Monatskosten für den Lebensunterhalt in Göttingen um 700 Euro. Für die ersten Wochen in Göttingen sollten Sie zusätzlich ca. 1000 EUR für anfängliche Kosten (z.B. Kaution, Nebenkosten, Fahrrad) einplanen.


Unterkunft
Mit der Zulassung zu einem Studium in Göttingen erhalten Sie nicht automatisch einen Wohnplatz! Begeben Sie sich also unverzüglich bereits vom Heimatland aus auf die Suche! Die folgenden Links werden Ihnen dabei behilflich sein.
Accomodation Service
Online-Bewerbung um einen Wohnplatz
Überbrückungsmöglichkeiten für die Anfangszeit


Immatrikulation
Krankenversicherung beantragen
Da der Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, müssen Sie sich spätestens nach Ihrer Ankunft schnellstmöglich darum kümmern. Außerdem benötigen Sie den Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation.

Semesterbeiträge bezahlen
In Niedersachsen werden zwar keine Studiengebühren erhoben, aber es ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Hier können Sie sich über die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags, sowie die Modalitäten der Zahlung informieren. Der Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags ist bei der Immatrikulation vorzulegen. Bitte beachten Sie die Zahlungsfrist, die auf Ihrem Zulassungsbescheid genannt wird.

An der Universität einschreiben
Zugelassene Studierende können sich an der Universität einschreiben. Bitte folgen Sie dem Link zur Online-Einschreibung. Kontaktieren Sie bei Anliegen zur Zulassung, Immatrikulation und Umschreibung bitte Ihre/Ihren Ansprechpartner/in von Göttingen International.

Studienausweis (Chipkarte) abholen
Nach der Immatrikulation können Sie Ihren Studienausweis bei der Chipkartenausgabestelle im ZHG abholen.


Einführungsveranstaltungen und studentische Unterstützung
Es ist unbedingt empfehlenswert, an den Einführungstagen für internationale Studierende/ für Austauschstudierende, sowie an der O-Phase der Philosophischen Fakultät teilzunehmen, da diese Veranstaltungen die ersten Schritte deutlich erleichtern werden.

Zudem bietet das studentische Mentoring-Programm sowie der Exchange Buddy Service die Möglichkeit, sich von Studierenden aus höheren Semestern in vielen Fragen rund ums Studium beraten zu lassen und erste Orientierungshürden zu meistern.


Beim Einwohnermeldeamt anmelden
Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland leben möchten, müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach der Ankunft bei der Göttinger Ausländerbehörde melden. Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument und die von Ihrer Vermieterin/ Ihrem Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung – das Formular erhalten Sie entweder automatisch von Ihrer Vermieterin/ Ihrem Vermieter oder es ist auf der Homepage des Einwohnermeldeamtes herunterzuladen. Bitte bewahren Sie die Meldebestätigung, die Sie vom Einwohnermeldeamt bekommen, gut auf. Im Falle des Um- oder Auszugs sind Sie dazu verpflichtet, sich um- oder abzumelden.


Ein deutsches Bankkonto eröffnen
Sie benötigen ein deutsches Bankkonto, um z.B. Ihre Miete überweisen zu können. Vereinbaren Sie dazu bei einer Bank Ihrer Wahl einen Termin.


Suche nach und Anmeldung für Lehrveranstaltungen
Das aktuelle Lehrangebot finden Sie in UniVZ. Berücksichtigen Sie dabei das Modulverzeichnis und den exemplarischen Studienverlaufsplan Ihres Faches. Hier finden Sie mehr Informationen und Anweisungen zur Stundenplanerstellung. Hier gibt es Informationen zur Stundenplanerstellung für Austauschstudierende.

Die offizielle Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt über StudIP.


Aufenthaltserlaubnis beantragen
Wenn Sie mit einem Visum einreisen, müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Informationen zur Beantragung finden Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Göttinger Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel rechtzeitig zu verlängern.