Forschungsförderung der Fakultät
-
Maßnahmen zur Internationalisierung
- Internationale Forschungs-kooperationen
- Internationale Lehrkooperationen
- Institutionelle Kooperations-abkommen
-
Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums
- Konferenzen, Workshops, Fortbildungen
- Korrektur von fremdsprachigen Publikationen
- Forschungsreisen und -aufenthalte
- Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen
-
Maßnahmen zur Förderung von Postdoktorand*innen
- Konferenzen, Workshops, Fortbildungen
- Korrektur von fremdsprachigen Publikationen
- Forschungsreisen und -aufenthalte
- Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen
- die Beteiligung nicht geleistet werden kann. In diesem Fall ist dem Antrag eine entsprechende Begründung beizufügen.
- das Volumen der eingereichten Anträge das vorhandene Budget übersteigt. In diesem Fall behält sich die Forschungskommission vor, den Beteiligungsprozentsatz zu erhöhen.
- es sich um ein fakultätsweites Internationalisierungsvorhaben (z.B. Kooperationsabkommen) handelt.
- Motivations- und Begründungsschreiben aus dem die Bedeutsamkeit der beantragten Maßnahme für die Internationalisierung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät hervorgeht (insg. max. 2 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Maßnahme
- Akademischer Lebenslauf des Antragsstellers/der Antragstellerin
Fristen
Die bewilligten Maßnahmen müssen bis spätestens 30.04.2024 durchgeführt und bis zum 31.05.2024 abgerechnet werden. Anträge können schriftlich zu folgenden Terminen an das Dekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (bewerbungen@sowi.uni-goettingen.de) gerichtet werden:
01.04.2023 / 01.06.2023 / 01.10.2023 / 1.12.2023
Rahmenbedingungen
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird eine finanzielle Beteiligung in Höhe von in der Regel 20 % der Gesamtkosten durch die Antragsstellerin/den Antraggssteller selbst, dem Arbeitsbereich oder dem Institut erwartet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn
Es wird erwartet, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich – sofern möglich – zunächst um eine Förderung bei geeigneten externen Drittmittelgebern bemüht. Lehnen diese den Antrag ab oder übernehmen sie nur Teile der Kosten, kann eine Förderung aus Mitteln der Fakultät erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen.
Einzureichende Unterlagen
Über die Vergabe und die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Forschungskommission der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.