Der Nachweis über die notwendigen Sprachkenntnisse erfolgt bei:
Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht durch die oben aufgelisteten Nachweismöglichkeiten erbringen können, ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest für die Studienaufnahme notwendig.
Nachweise dürfen zu Beginn des Semesters der Einschreibung nicht älter als zwei Jahre sein!