Rechtswissenschaftliche Promotion

Es besteht die Möglichkeit an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität promoviert zu werden. Die formellen Voraussetzungen einer Promotion an der Juristischen Fakultät sind


  • die Hochschulzugangsberechtigung
  • die Einschreibung zum Promotionsstudium
  • das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung mit mindestens "vollbefriedigend" (hiervon kann der Fakultätsrat auf Antrag Befreiung bewilligen).


Informationen hierzu sowie zu den weiteren formalen Modalitäten einer Promotion, einer Promotion ausländischer Absolventen sowie einer Betreuung im Rahmen der Göttinger Graduiertenschule für Gesellschaftswissenschaften (GGG) entnehmen Sie bitte den Informationen des Prüfungsamtes. Darüber hinaus hält die Göttinger Graduiertenschule für Gesellschaftswissenschaften (GGG) eine Vielzahl hilfreicher Informationen zur Promotion bereit und informiert auch in Fragen der Förderung und Finanzierung einer Promotion. Sollten Sie Interesse an einer Promotion bei Prof. Dr. Murmann am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht haben, so wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an Herrn Murmann und fügen Sie ein kurzes Motivationsschreiben sowie einen tabellarischen Lebenslauf bei.