Reisekostenerstattungen (für eingeladene Gäste)

Um eine volle Rückerstattung der Reise- und Unterkunftskosten zu erhalten müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • erlaubte Beförderungsmittel

    • Zug (nur 2. Klasse Tickets)
    • Flugzeug (nur Economy-Class Tickets)
    • öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bus)
    • privater PKW (mit einer Kilometerpauschale von 0.20€/km). Im Falle eines Unfalls sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
    • Taxi-Fahrten können nur zurückerstattet werden, sofern eine Begründung im Sinne der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung) vorliegt und sollten deshalb vor Reiseantritt genehmigt werden.

  • Hotelunterkünfte bis zu einem Maximalbetrag von 100 €/Tag zzgl. Frühstück.
  • kein Tagegeld
  • Im Falle eines Fluges innerhalb Deutschlands oder wenn ein privater PKW genutzt werden soll, bitte unbedingt vor Antritt der Reise eine Genehmigung einholen.


Außerdem ist zu beachten

  • Im Falle von externen Studierenden sollte im Anschluss an unsere Einladung eine Abschätzung der Reisekosten in schriftlicher Form bei der Universität eingereicht werden.
  • Eine Rückerstattung kann nur dann erfolgen wenn die Originalbelege und -tickets eingereicht werden. Bordkarten, Hotelquittungen und alle anderen die Reise betreffenden Dokumente bitte unbedingt aufbewahren.
  • Bitte Belege/Tickets und das ausgefüllte Reisekostenrückerstattungsformular direkt nach der Rückkehr einreichen.
  • Sollte anhand der Originalbelege nicht klar erkennbar sein, dass Sie selbst für die Kosten aufgekommen sind oder eine Wechselkursberechnung nötig ist, stellen Sie bitte einen Kontoauszug zur Verfügung.
  • Sollten weitere Kosten anfallen, die hier nicht aufgelistet sind, bitten wir, uns vor Reiseantritt zu informieren.