Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht, Prof. Dr. Gunnar Duttge

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Sie befinden sich auf der Homepage der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht und damit zugleich des Lehrstuhls von Prof. Dr. Gunnar Duttge.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Herrn Prof. Dr. Duttge und sein Team, über seine aktuellen Vorträge, Publikationen und Veranstaltungen sowie einen Überblick über Lehr- und Forschungstätigkeiten.



„Erkennen, nicht lernen ist der Zweck der Universität.”

- Friedrich Schleiermacher in Forschung & Lehre 2008, S. 592 ff.


Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im materiellen ebenso wie im formellen Strafrecht. Auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts verdienen vor allem die „Absprachen“ besonderes Augenmerk.

Im Besonderen Teil des Strafrechts besteht eine gewisse Präferenz für die Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Tötungsdelikte, im Bereich der allgemeinen Lehren für Zurechnungsfragen (Kausalität und „objektive Zurechnung“, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Besonderheiten des strafbaren „Unterlassens“).

Die Problematik des „ärztlichen Heileingriffs“ bildet die Brücke zu medizinrechtlichen und bioethischen Fragestellungen (z.B. Gentechnik, Embryonenforschung, Reproduktionsmedizin, Sterbehilfe, Organtransplantation).