Verantwortlichkeit und Haftung von Einzelpersonen
Universitätsmitglieder, die für Lehr- oder Forschungszwecke international agieren, müssen dies verantwortungsvoll tun.
Sie müssen sich an ethische Grundsätze, gute wissenschaftliche Praxis und den rechtlichen Rahmen halten.
Forschende sind persönlich verantwortlich und auch haftbar, dass ihre Ergebnisse nicht missverstanden oder missbraucht werden (z.B. für militärische Zwecke) und keine EU-Sanktionen umgehen. Bestimmte Forschungsthemen und Forschungsinstrumente (z.B. HPC-Systeme) unterliegen Exportbeschränkungen, was bedeutet, dass Forschungspartner*innen hierauf keinen Zugriff gegeben werden darf. Da Verstöße zu schweren Strafen gegen Einzelpersonen führen können, empfehlen wir allen Forschenden an der Universität dringend die Lektüre der Exportkontrollverordnungen und, wenn zutreffend, des Nagoya-Protokolls (ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der den Zugang zu den sog. genetischen Ressourcen sowie deren Nutzung und einen damit verbundenen gerechten Vorteilsausgleich gegenüber dem Geberland regelt).
Auch Drittmittelgeber betonen persönliche Verantwortlichkeit. Zum Beispiel hat eine gemeinsame wissenschaftliche Kommission, die von der DFG und Leopoldina eingesetzt wurde, Empfehlungen für die Forschungssicherheit in der internationalen Zusammenarbeit veröffentlicht, denn "in nahezu allen Wissenschaftsgebieten können Forschungsergebnisse, die große Chancen eröffnen, auch missbraucht werden". In Übereinstimmung mit den Leitlinien der DFG für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis betonen die Empfehlungen die "besondere ethische Verantwortung der Forschenden, die aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung eine persönliche Entscheidung über das bei ihrer Forschung Verantwortbare treffen können und auch müssen".
Universitätsangehörige werden zur Rechenschaft gezogen, wenn bekannt wird, dass sie internationale Studierende und/oder Kolleginnen oder Kollegen stigmatisiert, diskriminiert oder ausgegrenzt haben. Die Universität bitet Antidiskriminierungsberatung an.
Die Fürsorgepflicht der Universität als Arbeitgeberin - geltend im Rahmen einer dienstlich veranlassten Tätigkeit im Ausland für alle Personen, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis zur Universität Göttingen stehen (z.B. Sozialversicherungen, Unfallversicherungen, reisemedizinische Beratung, Notfallmanagement) - kann hier eingesehen werden.
Universitätsmitglieder in Führungspositionen haben zusätzliche Verantwortlichkeiten gegenüber ihrem Team:
- Sorgen Sie für eine Anleitung Ihrer Mitarbeitenden und individuell angepasste technische Unterstützung zu Daten- und digitaler Sicherheit, um den Diebstahl von Daten und Überwachungsrisiken zu vermeiden.
- Erstellen Sie ein Notfallverfahren, um beispielsweise mit Fällen von Belästigung, Inhaftierung oder Verschwinden umzugehen.
- Stellen Sie ein Bewusstsein unter Ihren Studierenden und Mitarbeitenden dafür her, wie repressive Umgebungen das akademische Freiheitsrecht beeinflussen können. Es gibt beispielsweise mit KNOW HOW ein Online-Selbstlerntool um sexualisierter Gewalt vorzubeugen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de