08/12/2011: Mindestlohn für Leiharbeit kann in Kraft treten

Der eher zögerlich verlaufende Prozess der Einführung eines Mindestlohns für LeiharbeitnehmerInnen (siehe 08.09.2011 und 23.11.2011) steht vor dem baldigen Abschluss. Wie die iGZ, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, meldet, habe das Verfahren die entscheidende Hürde genommen.

Der Tarifausschuss des Bundesarbeitsministeriums habe dem von den Arbeitgeberverbänden iGZ, BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und DGB-Gewerkschaften gemeinsam eingereichten Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze für die Leiharbeitsbranche ohne Gegenstimme zugestimmt. Nach diesem positiven Votum könne das Bundesministerium nun die Rechtsverordnung erlassen, mit der die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche allgemeinverbindlich werde.

Sollte die Lohnuntergrenze noch dieses Jahr in Kraft treten, dann wären die derzeit gültigen Mindestentgelte der Entgeltgruppen 1 in Höhe von 7,89 € West und 7,01 € Ost für alle Leiharbeitsunternehmen auch aus dem Ausland verbindlich. Im Jahr 2012 werde die Lohnuntergrenze dann bis auf 8,19 € West und 7,50 € Ost steigen.

Quelle: Homepagemeldung der iGZ vom 08.12.2011