09/01/2013:
Bundesministerien befördern die Ausweitung atypischer Beschäftigung

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung setze die Bundesregierung in ihren Ministerien und Behörden überdurchschnittlich stark auf befristete Arbeitsverhältnisse. Während bundesweit derzeit etwa zehn Prozent aller Arbeitsverträge in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst befristet seien, hätten in einzelnen Ministerien mehr als ein Drittel der Beschäftigten nur befristete Arbeitsverträge.

Im Dezember 2012 habe sowohl im Gesundheits- als auch im Wirtschaftsministerium der Anteil befristeter Beschäftigter bei über einem Drittel gelegen. Auch das Verbraucherschutzministerium komme mit 21 Prozent auf einen ungewöhnlich hohen Anteil.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi beklage seit langem, dass Bund, Länder und Gemeinden verstärkt auf befristete Arbeitsverträge setzten und im Vergleich mit der Wirtschaft sogar „Vorreiter bei der prekären Beschäftigung“ seien. Zwischen 2002 und 2010 habe sich die Zahl der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf über 230.000 verdoppelt.

Die Bedingungen, unter denen der Abschluss befristeter Arbeitsverträge möglich ist, werden durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Derzeit erlaubt das Gesetz neben der Sachgrundbefristung (zweckbefristeter Arbeitsvertrag z.B. bei Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen oder bei projektbezogener Arbeit) auch die sachgrundlose Befristung (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag). Die sachgrundlose zeitliche Befristung eines Arbeitsvertrages ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, wobei innerhalb dieses Zeitraums ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden darf.

Vor wenigen Wochen erst hatten die Arbeits- und Sozialminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern. Eine befristete Anstellung soll ihrem Willen nach nur noch dann möglich sein, wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund dafür anführen kann.

Quelle: Berliner Zeitung vom 09.01.2013