10/03/2010: Neue Zeitarbeits-Tarifverträge ebnen Weg zu Mindestlöhnen

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben sich auf einen neuen Tarifvertrag verständigt. Wie die Frankfurter Rundschau dazu berichtet solle der unterste Tariflohn im Westen von 7,38 auf 7,60 Euro steigen. Im Osten werde die Untergrenze künftig zunächst bei 6,65 Euro liegen, um im November 2012 auf 7,50 Euro anzusteigen.
Auch die Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften habe nach eigenen Angaben einen Tarifabschluss erzielt, so die FR weiter. Ihr Vertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) sehe im Westen ab Juli 2010 den gleichen untersten Stundenlohn vor wie der konkurrierende DGB-Tarif. Mit 6,40 Euro im Osten bleibe das Tarifwerk aber hinter dem DGB-Vertrag zurück.
Beide Tarifverträge hätten sich damit stark angenähert, sodass einem gemeinsamen Mindestlohn nach Ansicht von Thomas Bäumer, Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbands BZA, nichts mehr im Wege stehe. Sowohl der BZA als auch die christlichen Gewerkschaften hätten sich bereits für einen Mindestlohn ausgesprochen, so die FR.

Der Weg zu Mindestlöhnen ist auch aus einem anderen Gurnd geebnet worden: Sowohl der christliche als auch der DGB-Tarifvertrag enthalten eine Klausel, die bewirkt, dass konzerninterne Leiharbeitnehmer statt dem Leiharbeitstarif den Tarif ihres Einsatzbetriebes bekommen müssen. Den Angaben der Unterzeichner zufolge seien in beiden Vertragswerken auch Klauseln gestrichen worden, die in der Vergangenheit Unterbietungen der untersten Tariflöhne ermöglicht hätten.

Quelle: FR-online vom 10.03.2010