14/12/2010: Christliche Leiharbeitsgewerkschaft ist nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht habe in einer Grundsatzentscheidung der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen, das berichten mehrere Online-Portale, darunter u.a. Zeit Online und Focus Online und die Westfälischen Nachrichten. Die CGZP dürfe daher künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge sei die CGZP keine Gewerkschaft, da ihr dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle. Aufgrund zu geringer Mitgliederstärke sei sie nicht fähig als sozialer Gegenspieler der Arbeitgeber aufzutreten. Damit folgte das Arbeitsgericht in seiner Argumentation dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das bereits Anfang Dezember 2009 die CGZP in zweiter Instanz als nicht tariffähig beurteilt hatte (siehe 08.12.2009).

Ob die von 2006 bis 2009 angewendeten Leiharbeitstarifverträge des Christlichen Gewerkschaftsbundes damit ihre Gültigkeit verloren haben, sei allerdings unklar. Anders als die Vorinstanzen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin) habe das Bundesarbeitsgericht zur Gültigkeit bestehender CGZP-Verträge für Zehntausende Leiharbeiter keine konkreten Angaben gemacht. Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts habe der Nachrichtenagentur dpa gegenüber gesagt, es sei zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war.

Experten gingen deshalb davon aus, dass die Entscheidung massive Folgen für die Arbeitnehmer haben und Unternehmen sowie Sozialversicherungen Zusatzbelastungen in Milliardenhöhe bescheren könnte, so Focus Online. Der Grund liege im sogenannten Equal-Pay-Gebot, nach dem Leiharbeitnehmer eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn hätten, den auch die Stammbelegschaft eines Unternehmens erhält, es sei denn, für die Leiharbeiter gelte ein eigenständiger und vor allem wirksamer Tarifvertrag. Einen wirksamen Tarifvertrag könnten aber nur Gewerkschaften abschließen, die auch tariffähig seien. Und genau das sei bei der CGZP laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht der Fall.


Quellen: Zeit Online vom 14.12.2010
  Focus Online vom 14.12.2010
  Westfälische Nachrichten vom 14.12.2010