20/05/2010: Zeitarbeit-Tarifabschluss jetzt auch zwischen BVD und CGZP

Der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) und der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) haben in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben, dass ein neuer Tarifabschluss erzielt wurde. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und der BVD hätten sich auf einen Tarifvertrag verständigt, der auch eine Mindestlohnvereinbarung in Höhe von 7,60 € (West) bzw. 6,40 € (Ost) beinhalte. Mit den vereinbarten Tariferhöhungen seien die Voraussetzungen geschaffen, dass künftig in allen Tarifverträgen für die Branche vergleichbare Lohnuntergrenzen gelten.

Die Tariffähigkeit der CGZP war in der Vergangenheit stark angezweifelt worden. Im Dezember 2009 war die CGZP vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz als nicht tariffähig beurteilt worden. Eine endgültige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht jedoch noch aus.

Quelle: Pressemitteilung der CGZP vom 20.05.2010