15/07/2010: Monopolkommission beklagt Mindestlöhne und Spartengewerkschaften

Die Monopolkommission hat ihr achtzehntes Hauptgutachten vorgelegt. Nach Angaben der FAZ kritisiere sie darin das Vordringen von Mindestlöhnen und Spartengewerkschaften auf dem Arbeitsmarkt. Die wissenschaftliche Gutachterkommission halte Mindestlöhne für problematisch, weil sie erhebliche negative Auswirkungen auf die nachgelagerten Produktmärkte haben könnten. Dies gelte vor allem für Produktmärkte, in denen der Wettbewerb eingeschränkt sei. Produktive Unternehmen könnten in dem Fall hohe Tarifabschlüsse dazu nutzen, andere Anbieter im Wettbewerb zu behindern. Daher habe die Kommission verlangt, dass die Politik darauf verzichten solle, Mindestlöhne festsetzen zu können. Damit werde die Tarif- und Koalitionsfreiheit unterlaufen.

Auch die zunehmende Zahl von Spartengewerkschaften habe nach Ansicht der Kommission negative Auswirkungen auf den Wettbewerb, so die FAZ weiter. Die faktisch bereits bestehende Tarifpluralität müsse daher von Seiten des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte zukünftig „eingehegt“ werden.

Die Monopolkommission berät seit 1974 als offiziell unabhängiges Beratungsgremium die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik und der Regulierung. U.a. erstellt sie dazu alle zwei Jahre ein Hauptgutachten zur Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland. In den Hauptgutachten nimmt die Kommission aber auch Stellung zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen.

Quelle: FAZ.net vom 15.07.2010

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Monopolkommission (2010): Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen. Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB ((2008/2009)