04/05/2011: Bewachungsgewerbe erhält Mindestlohn

Wie die Ostthüringer Zeitung meldet, habe die Bundesregierung für die rund 170.000 Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Gemäß der neuen Verordnung über regional gestaffelte Mindestlöhne würden alle Beschäftigen in den ostdeutschen Bundesländern sowie Berlin, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein ab Juni 2011 mindestens 6,53 Euro pro Stunde erhalten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg lägen die Mindestlöhne dann zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro. In Baden-Württemberg werde es mindestens 8,60 Euro geben. Die Verordnung sei befristet bis Ende 2013, doch solle schon im Herbst dieses Jahres geprüft werden, welche Auswirkungen die Verordnung auf die Branche habe.

Die Branche der Sicherheitsdienstleistungen war bereits im April 2009 in das neu gefasste Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen worden. Die Einführung von Mindestlöhnen hatte der zuständige Tarifausschuss aber zunächst abgelehnt (siehe 31.08.2009). Nachdem der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und die Gewerkschaft ver.di Mitte Februar 2011einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag geschlossen und beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gestellt hatten (siehe 16.02.2011), hat die Regierung dem nun stattgegeben.

Quelle: Ostthüringer Zeitung vom 04.05.2011