01/08/2011: Mindestlohn für Gerüstbauer vereinbart

Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf ihre Homepage mitteilt, werde mit der ab heute geltenden neuen Tarifvereinbarung die Einführung eines Mindestlohns für die knapp 30.000 Gerüstbauer besiegelt. Damit sei es der Gewerkschaft erstmals gelungen, mit den in der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgebern einen Mindestlohn zu vereinbaren. Die neue Lohnuntergrenze liege bei 9,50 Euro in Ost und West. Sie soll nach dem Willen der Tarifpartner am 1. November 2011 in Kraft treten. Die Bundesregierung sei daher gefordert, die neue Lohnuntergrenze zügig für allgemeinverbindlich zu erklären.

Der neue Lohntarifvertrag beende gleichzeitig eine mehrjährige Phase ohne Tarifvertrag in der Branche. Die letzte Vereinbarung war im Jahr 2005 ersatzlos ausgelaufen. Laut IG BAU habe erst der Beginn der EU-Freizügigkeit für Osteuropäer am 1.5.2011 die Bereitschaft der Arbeitgeber wachsen lassen, wieder zu einem gültigen Tarifabschluss zu kommen.

Quellen: Pressmitteilung der IG BAU vom 01.08.2011
      Mitteldeutsche Zeitung vom 01.08.2011