28/04/2009: Mindestarbeitsbedingungengesetz in Kraft getreten

Die Neuregelungen des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) sind heute in Kraft getreten. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es dazu, mit der Gesetzesnovelle würden Mindestlöhne in solchen Wirtschaftszweigen möglich, in denen eine Tarifbindung unter 50 % bestehe. Auf Basis des Gesetzes ließen sich jetzt auch dort Mindestlöhne etablieren, wo Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine nicht sicherstellen könnten.

Ein noch zu bildender Hauptausschuss werde nun prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Für Wirtschaftszweige, in denen Mindestlöhne geschaffen werden sollen, werde dann ein Fachausschuss errichtet, der die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlege. Die so beschlossenen Mindestlöhne würden schließlich von der Bundesregierung per Rechtsverordnung in diesem Wirtschaftszweig für allgemeinverbindlich erklärt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 27.04.2009