Anerkennung von Studienleistungen & Einstufungen in Ethnologie (BA & MA)

Der Anerkennungsbeauftragter ist zuständig für:

  • die Anerkennung von fachspezifische Studienleistungen bei Fachwechsel (z.B. vom 2-Fächer-BA in den Mono-BA Ethnologie) und/oder Hochschulwechsel,
  • die Einstufung in ein höheres Fachsemester im Fach Ethnologie,
  • die Anerkennung von auswärts erbrachten fachspezifischen Studienleistungen (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters).
  • Mehr Infos zu Fach- oder Hochschulwechsel findest du hier.



Und so geht’s bei Fach- oder Hochschulwechsel:


  1. Datenblatt über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen (Sprechstunde oder per Mail) zur Prüfung anrechenbarer Leistungen. Das im oberen Teil ausgefüllte Formular Anrechnungsbescheinigung mitbringen bzw. mitschicken.

  2. Bei Vorliegen anrechenbarer Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf dem Formular der Anrechnungsbescheinigung; dieses ist dann zusammen mit anderen Unterlagen in der Studienzentrale einzureichen. Mehr Infos dazu s. dort.

  3. Nach erfolgter Um- oder Einschreibung kann in einer Sprechstunde die formale Anerkennung der anrechenbaren Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow erfolgen. Bitte dazu das Datenblatt mit den Studien- und Prüfungsleistungen mitbringen.



Und so geht‘s bei Leistungen aus einem anderen Studiengang oder dem Modulkatalog der Universität Göttingen: Merkblatt "Schritte zur Anerkennung"

Und so geht’s bei Leistungen im Rahmen von Auslandssemestern: Infoblatt Learning Agreements und Anrechnungsprozess Auslands-Studienleistungen

Anerkennung von Schlüsselqualifikationen

Anerkennungen von Schlüsselqualifikationen aus dem Angebot der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (SQ.Sowi.xxx) bekommt man bei Annegret Schallmann. Für die Anerkennung der Module SQ.Sowi.5/15/25 (Praktikumsmodule) ist Michael Gerdes zuständig. Fachliche Module, die im Schlüsselkompetenzbereich anerkannt werden sollen, laufen über die Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Faches.