MINDESTLÖHNE:




31/10/2013:
Niedersachsens Landtag beschließt Tariftreue- und Mindestlohngesetz

Die meisten Bundesländer haben die Vergabe öffentlicher Aufträge bereits an die Einhaltung von Tarifstandards gekoppelt. Immer mehr Bundesländer haben darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne festgelegt. Zu ihnen gehört seit gestern auch das Land Niedersachsen.

Wie der Weserkurier meldet, habe der niedersächsische Landtag gestern mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. Danach würden für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Branchen ohne Tarifbindung künftig nur noch Firmen berücksichtigt, die Mindestlöhne von 8,50 Euro je Stunde zahlen würden. Die Schwelle für das neue Gesetz liege bei einem Auftragswert von 10.000 Euro.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten den Gesetzentwurf zur Neuregelung der öffentlichen Auftragsvergabe im Juni 2013 in den Landtag eingebracht. Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz soll ab 2014 gelten und neben dem Baubereich auch den Liefer- und Dienstleistungsbereich umfassen. Neben Forderungen zur Tariftreue und der Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro/Std. sind auch ökologische Kriterien aufgestellt worden.

Quelle: Weserkurier vom 31.10.2013

Weiterlesen:
Niedersächsischer Landtag: Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Landtags-Drucksache 17/259 vom 11.06.2013.