25/03/2014:
Studie zur Praxis der Werkvertragsarbeit im Saarland erschienen

Die Arbeitskammer des Saarlandes hatte das Saarbrücker Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. beauftragt, eine Bestandsaufnahme zur Werkvertragspraxis im Saarland vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Wie die Arbeitskammer des Saarlandes zu den Befunden mitteilt, stellten sich die mit Werkverträgen verbundenen Probleme in den untersuchten Branchen unterschiedlich dar:

- In der gewerkschaftlich gut organisierten saarländischen Metallindustrie würde Werkvertragsarbeit traditionell zum Zukauf von Expertenwissen genutzt. Mit der Verteuerung der Leiharbeit über Mindestlöhne und Tarifzuschläge werde diese auf allen Qualifikationsstufen durch Werkvertragsarbeit ersetzt.

- In der schlechter entlohnten saarländischen Einzelhandelsbranche sei die Auslagerung von Warenverräumungstätigkeiten in Werkvertragsarbeiten weit verbreitet. Das gelte insbesondere für große Unternehmen.

- In der saarländischen Fleischwirtschaft zeige sich, dass weniger erfolgreiche Unternehmen, ohne Betriebsräte, einen Unterbietungswettbewerb auch auf der Basis skandalöser Werkvertragsarbeit mit osteuropäischen Wanderarbeitern betrieben.

- In der saarländischen Bauwirtschaft sei vor allem problematisch, dass im Saarland zunehmend ausländische Wanderarbeiter, speziell für einzelne Werkverträge, über einen Gesellschaftervertrag zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen würden. Aus den Wanderarbeitern würden formal Selbstständige. Auf ihrer Einsatzbaustelle unterlägen sie Arbeitsanweisungen, womit sie zu illegalen Schein-Selbstständigen würden, deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen keiner Kontrolle unterlägen.

Zu den weiteren wichtige Ergebnissen der qualitativen Studie zähle, dass sich in der Praxis zwischen legalen Werkverträgen und illegalen Schein-Werkverträgen kaum unterscheiden lasse. Die Rechtslage sei branchenübergreifend unklar. Doch auch legale Werkvertragsarbeit sei häufig problematisch. Aus Arbeitnehmersicht würden Tarifstandards ausgehebelt und Stammbelegschaften ausgedünnt. Es komme zu "Drei-Klassen-Belegschaften": Stammbeschäftigte, Leiharbeits- und Werkvertragskräfte.

Quelle: Pressedienst Nr. 9-2014 der Arbeitskammer des Saarlandes vom 25.03.2014

Weiterlesen:
Haubner, D. (2014): (Schein-) Werkverträge im Spannungsfeld von Flexibilisierung und Regulierung der Arbeit - Eine branchenübergreifende Bestandsaufnahme im Saarland, Saarbrücken.