Lehrveranstaltungen Wintersemester 2020/2021


  • Vorlesung: Grundzüge des Erbrechts, Prof. Dr. Inge Hanewinkel (2 SWS)
    Die Vorlesung stellt die Grundzüge des Erbrechts dar. Für das Wahlfach Familien- und Erbrecht (altes Recht) und den Schwerpunktbereich Europäisches Privat- und Prozessrecht (neues Recht) werden in den Folgesemestern Vertiefungsveranstaltungen angeboten.

    Ergebnisse der Evaluation

  • Seminar: Recht nach der Pest: Rechtstransformation durch Epidemien und Pandemien, Prof. Dr. Inge Hanewinkel (3 SWS)
    Wir nehmen die aktuelle Corona-Pandemie zum Anlass, uns mit dem Einfluss von Epidemien und Pandemien auf die Rechtsentwicklung auseinanderzusetzen, vom "Schwarzen Tod" des Spätmittelalters über die Pestzüge der Frühen Neuzeit, die Cholera- und Typhus-Epidemien des 19. und die "Spanische Grippe" des frühen 20. Jahrhunderts bis hin zur AIDS-Pandemie.
    Unser Interesse gilt dabei Entwicklungen quer durch die Rechtsgebiete, vom Familien- und Erbrecht über das Kranken- und Sozialversicherungsrecht bis hin zum Recht des Arbeitsmarkts, des Patienten- und des Datenschutzes.

  • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte II: Rezeptionsgeschichte, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Die Vorlesung befasst sich mit dem römischen Recht in Mittelalter und Neuzeit, von Bologna bis zum BGB. Ziel ist es einerseits zu verstehen, wie sehr das römische Recht das gegenwärtige deutsche Recht beeinflusst hat, andererseits zu erfahren, welche Faktoren Recht umformen oder stabilisieren können. Dabei lernen die Studierenden wichtige Epochen der Rechtsgeschichte aus der Perspektive des römischen Rechts kennen, das über die Jahrhunderte der zentrale Gegenstand des juristischen Studiums in Europa war.

  • Kurs: Rechtseinführung für Erasmus-Studierende, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.

  • Rechtshistorische Themenveranstaltung: Hexen. Hexenglaube - Hexenwahn - Hexenprozesse, Dr. Kent Lerch (2 SWS)
    Der Glauben an Hexerei und Zauberei war im Europa des Mittelalters zwar weit verbreitet, wurde von der Kirche aber lange als Aberglaube abgelehnt. Erst in der frühen Neuzeit setzte die große Hexenjagd ein, in der Tausende wegen Hexerei angeklagt, verurteilt und schließlich hingerichtet wurden. Mehr als 300 Jahre lang war Hexerei nun ein anerkannter Straftatbestand, obwohl es umstritten war, ob es überhaupt Hexen gebe und wer als Hexe zu betrachten sei. 1782 erst wurde die letzte Hexe hingerichtet; der Göttinger Historiker August Ludwig Schlözer prägte dafür den Begriff "Justizmord". Die Hexenjagd war damit zuende, doch bis heute ist umstritten, wie der Hexenglaube zum Hexenwahn werden und zu massenhaften Hexenprozessen führen konnte.
    Dass es Hexenprozesse gegeben hat, in großer Zahl und mit schrecklichen Folgen: das ist allgemeines Wissen. Alles weitere aber entstammt oft dem Reich der Mythen und Legenden; mehr Unsinn hat hier literarischen Niederschlag gefunden als auf jedem anderem Gebiet der Geschichte. Was wir über Hexenverfolgungen wissen - und was wir nicht wissen - soll daher in einem kurzen Überblick geschildert werden, um auf dieser Grundlage und anhand der neueren Forschung im Kolloquium ein differenziertes Bild der sozialen, mentalen und juristischen Dimensionen der Hexenverfolgungen zu erarbeiten.