MINDESTLÖHNE:




01/07/2015:
Eigene Branchenmindestlöhne für die Geld- und Wertdienste in Kraft

Vom heutigen Tage an gelten für die rund 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche der Geld- und Wertdienstleistungen erstmals bundesweit und allgemeinverbindlich eigene Mindestlöhne. Die Entgeltuntergrenzen sind aber je nach Region und Tätigkeit verschieden. Die Spanne reicht von 9,06 bis 15,29 Euro.

Die Branche gliedert sich in die zwei Bereiche mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransport) und stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung). Nach Angaben des Branchenverbandes Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) arbeiten zwei Drittel der Beschäftigten im Bereich Geld- und Werttransport, ein weiteres Drittel ist in der Geldbearbeitung tätig.

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