Frequently Asked Questions (FAQs) zum Praktikum an der Fakultät für Agrarwissenschaften
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Bis zu welchem Semester müssen die 6 Monate absolviert werden?
Das Praktikum muss bis zum 5. Semester absolviert werden und der Bericht bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres 5. Semesters abgegeben worden sein. In begründeten nicht selbstverschuldeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Bericht später abzugeben. Die Ausnahmegenehmigung als formlosen Antrag beim Praktikantenamtsleiter einreichen.
Kann das Basispraktikum auch 6 Monate dauern?
Ja. Es sind mindestens 13 Wochen im Basispraktikum nachzuweisen, es kann also auch 6 Monate dauern. Bitte beachten:
ein Vertiefungspraktikum dient zur Orientierung und Weiterbildung, als auch für den Erwerb von spezifischen Fähigkeiten für Ihre zukünftige Beschäftigung in möglicherweise unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bereichen. Somit wäre die Durchführung des Vertiefungspraktikums nach einer erfolgen fachlichen Ausrichtung in den ersten Semestern sinnvoll.
Kann eine Ausbildung aus dem Bereich Landwirtschaft als gesamtes Praktikum anerkannt werden? Wie soll ein entsprechender Nachweis abgegeben werden?
Ja, bei einer entsprechenden abgeschlossen Ausbildung können Sie den Gesellenbrief und das Ausbildungszeugnis einscannen und per E-Mail an das Praktikantenamt , senden.
Bitte Ihre Matrikelnummer mit angeben.
Welche Bescheinigung vom Arbeitgeber muss man vorweisen?
Abgegeben werden muss eine Arbeitsbescheinigung oder/und ein Zeugnis. Beim Basispraktikum zudem der Nachweis darüber, ob es sich um einen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb handelt.
Ist es notwendig einen Praktikantenvertrag abzuschließen?
Ja, es sollte unbedingt ein Praktikantenvertrag, möglichst vor Beginn oder spätestens zum Anfang des Praktikums abgeschlossen werden.
Wie bin ich während meines Praktikums versichert?
Praktikanten und Praktikantinnen sind während des Praktikums durch ihre vorhandene Krankenversicherung abgesichert. Weitere Informationen finden Sie hier. Es sollten auch haftungsrechtliche Fragen für eine Unfallversicherung geklärt werden. Außerdem sollten Sie auf die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft durch ihren Betrieb achten!
In welcher Form muss das Berichtsheft abgegeben werden?
Das Berichtsheft muss digital als PDF- oder Worddokument abgegeben werden und den Anforderungen entsprechen. Alle Dokumente sind zu einer Datei zusammenzufassen und zu komprimieren (maximale Größe 10 MB). Bitte als Email an das Praktikantenamt schicken.
Die Betriebsbeschreibung soll nach Vorgabe mindestens fünf Seiten betragen. Müssen diese fünf Seiten reiner Text sein oder kann ich auch Tabellen, Graphiken, etc. einfügen?
Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen; bei landwirtschaftlichen Betrieben empfiehlt es sich, die Vorlage auszufüllen. Die Vorlage auf der Webpage dient einer ersten Orientierung, und sollte entsprechend der Gegebenheiten (teilweise) genutzt werden. Nicht-ldw. Betriebe werden in ihrer Struktur, Tätigkeitsfeld etc. beschrieben.
Sollten wir Wochen ‐ oder Tagesberichte schreiben?
Tagesberichte bei wechselnden Tätigkeiten und Wochenberichte bei wiederkehrenden Arbeiten.
Müssen die Erfahrungsberichte ein langer Bericht zu einem Thema sein? Oder kann ich die 7.000 Wörter für alle Praktika in mehrere kurze Berichten zu unterschiedlichen Themen unterteilen?
Mehrere kurze Berichte sind richtig. Dies gilt sowohl für das Basispraktikum, als auch für das Vertiefungspraktikum. Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen.
Wenn ich mein Praktikum in drei Abschnitte auf drei unterschiedlichen Betriebe unterteile, muss ich dann für jeden Betrieb einen Erfahrungsbericht im Umfang von 7.000 Wörtern schreiben oder gelten die 7.000 Wörter insgesamt für alle Betriebe?
Insgesamt sind 7.000 Wörter gefordert, wie Sie dies auf die einzelnen Betriebe aufteilen, ist Ihnen selbst überlassen. Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen.
Wie hoch kann die Entlohnung für das Praktikum der Fakultät für Agrarwissenschaften sein?
Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Die Höhe der Entlohnung sollte im Praktikantenvertrag enthalten sein.
Wie viele Stunden pro Tag müssen mindestens absolviert werden?
Ein Arbeitstag hat 8 Stunden ‐ desgleichen ein Praktikumstag.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch für ein Praktikum?
Da es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums handelt, besteht kein Anspruch auf Urlaub. Eine mögliche Anzahl an Urlaubstagen, kann jedoch im Praktikantenvertrag enthalten sein.
Wie lange darf/muss ein Abschnitt nun sein?
Das Praktikum darf in max. 3 Abschnitte unterteilt werden. Ein Abschnitt muss dabei mindestens 7 Wochen umfassen.
Werden die Praktikumsberichte bewertet bzw. kann man mit einem schlechten Bericht auch "durchfallen"?
Nein, aber ein gewisser Standard muss erreicht werden. Falls dieser nicht erreicht wird, wird eine Nachbesserung gefordert.
Ist es möglich, nach dem Basispraktikum die letzten 3 Monate des Praktikums in einem Institut wie z.B. dem Max‐Rubner‐Institut oder dem Julius‐Kühn‐Institut zu absolvieren?
Ja, das ist möglich.
Kann ich mein Basispraktikum auch auf einem Betrieb machen, der Pferdewirte ausbildet?
Nein, das ist nicht möglich. Das Basispraktikum kann nur auf einem Betrieb absolviert werden, der die Genehmigung hat Landwirte auszubilden. Die abgeschlossene Berufsausbildung "Pferdewirt" wird jedoch als komplettes Praktikum anerkannt.
Kann ich mein Basispraktikum auch auf einem Betrieb im Ausland durchführen?
Ja, das ist möglich. Falls das Praktikum im Ausland als Basispraktikum anerkannt werden soll, muss der Ausbildungsstand des Betriebsleiters einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb endsprechen. Ein entsprechender Nachweis muss im Vorfeld eingereicht werden.
Dies kann zum Beispiel eine „Meisterfortbildung Landwirtschaft“, oder ein Abschluss eines „Bachelor- oder Masterstudiengang der Agrarwissenschaften“ sein.
Bitte vorher Rücksprache mit dem Praktikantenamt halten.
Kann ein Praktikum, welches an einer Universität durchführt wird, als Praktikum anerkannt werden?
Ja, wenn das angebotene Praktikum nicht Bestandteil der Lehre ist (dafür also keine Leistungspunkte im Sinne des NHG/Credits erteilt werde), kann es möglicherweise als Vertiefungspraktikum angerechnet werden.
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für das Vertiefungspraktikum im Inland: Ein Abschnitt muss mindestens 7 Wochen lang sein und der Bericht muss auch genauso ausgefüllt werden.
Ich habe vor Beginn meines Studiums der Agrarwissenschaften eine Ausbildung als Industriekaufmann abgeschlossen und wollte nun nachhören, ob ich mir diese Ausbildung als Vertiefungspraktikum anerkennen lassen kann?
Bei einem Beruf, welcher nicht zur Landwirtschaft engverwandt ist, muss eine Tätigkeitsbeschreibung mit den entsprechenden Informationen zusätzlich zum Abschlusszeugnis eingereicht werden. Die Anzahl der Wörter in der Tätigkeitsbeschreibung werden dann natürlich im Bereich Erfahrungsberichte insgesamt mit angerechnet.
Wir empfehlen die Praktikantenordnung ( Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften - Amtl. Nachrichten Nr. 40 vom 9. Dezember 2008) zu lesen und nicht auf irgendwelche Gerüchte oder vermeintlich guten Tipps anderer Studenten / Studentinnen zu vertrauen