Frequently Asked Questions (FAQs) zum Praktikum an der Fakultät für Agrarwissenschaften


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Das Praktikum muss bis zum 5. Semester absolviert werden und der Bericht bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres 5. Semesters abgegeben worden sein. In begründeten nicht selbstverschuldeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Bericht später abzugeben. Die Ausnahmegenehmigung als formlosen Antrag beim Praktikantenamtsleiter einreichen.

Ja. Es sind mindestens 13 Wochen im Basispraktikum nachzuweisen, es kann also auch 6 Monate dauern. Bitte beachten: ein Vertiefungspraktikum dient zur Orientierung und Weiterbildung, als auch für den Erwerb von spezifischen Fähigkeiten für Ihre zukünftige Beschäftigung in möglicherweise unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bereichen. Somit wäre die Durchführung des Vertiefungspraktikums nach einer erfolgen fachlichen Ausrichtung in den ersten Semestern sinnvoll.

Ja, bei einer entsprechenden abgeschlossen Ausbildung können Sie den Gesellenbrief und das Ausbildungszeugnis einscannen und per E-Mail an das Praktikantenamt , senden. Bitte Ihre Matrikelnummer mit angeben.

Abgegeben werden muss eine Arbeitsbescheinigung oder/und ein Zeugnis. Beim Basispraktikum zudem der Nachweis darüber, ob es sich um einen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb handelt.

Ja, es sollte unbedingt ein Praktikantenvertrag, möglichst vor Beginn oder spätestens zum Anfang des Praktikums abgeschlossen werden.

Praktikanten und Praktikantinnen sind während des Praktikums durch ihre vorhandene Krankenversicherung abgesichert. Weitere Informationen finden Sie hier. Es sollten auch haftungsrechtliche Fragen für eine Unfallversicherung geklärt werden. Außerdem sollten Sie auf die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft durch ihren Betrieb achten!

Das Berichtsheft muss digital als PDF- oder Worddokument abgegeben werden und den Anforderungen entsprechen. Alle Dokumente sind zu einer Datei zusammenzufassen und zu komprimieren (maximale Größe 10 MB). Bitte als Email an das Praktikantenamt schicken.

Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen; bei landwirtschaftlichen Betrieben empfiehlt es sich, die Vorlage auszufüllen. Die Vorlage auf der Webpage dient einer ersten Orientierung, und sollte entsprechend der Gegebenheiten (teilweise) genutzt werden. Nicht-ldw. Betriebe werden in ihrer Struktur, Tätigkeitsfeld etc. beschrieben.

Tagesberichte bei wechselnden Tätigkeiten und Wochenberichte bei wiederkehrenden Arbeiten.

Mehrere kurze Berichte sind richtig. Dies gilt sowohl für das Basispraktikum, als auch für das Vertiefungspraktikum. Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen.

Insgesamt sind 7.000 Wörter gefordert, wie Sie dies auf die einzelnen Betriebe aufteilen, ist Ihnen selbst überlassen. Es ist möglich, Grafiken und Tabellen in einem angemessenen Umfang einzufügen.

Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Die Höhe der Entlohnung sollte im Praktikantenvertrag enthalten sein.

Ein Arbeitstag hat 8 Stunden ‐ desgleichen ein Praktikumstag.

Da es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums handelt, besteht kein Anspruch auf Urlaub. Eine mögliche Anzahl an Urlaubstagen, kann jedoch im Praktikantenvertrag enthalten sein.

Das Praktikum darf in max. 3 Abschnitte unterteilt werden. Ein Abschnitt muss dabei mindestens 7 Wochen umfassen.

Nein, aber ein gewisser Standard muss erreicht werden. Falls dieser nicht erreicht wird, wird eine Nachbesserung gefordert.

Ja, das ist möglich.

Nein, das ist nicht möglich. Das Basispraktikum kann nur auf einem Betrieb absolviert werden, der die Genehmigung hat Landwirte auszubilden. Die abgeschlossene Berufsausbildung "Pferdewirt" wird jedoch als komplettes Praktikum anerkannt.

Ja, das ist möglich. Falls das Praktikum im Ausland als Basispraktikum anerkannt werden soll, muss der Ausbildungsstand des Betriebsleiters einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb endsprechen. Ein entsprechender Nachweis muss im Vorfeld eingereicht werden. Dies kann zum Beispiel eine „Meisterfortbildung Landwirtschaft“, oder ein Abschluss eines „Bachelor- oder Masterstudiengang der Agrarwissenschaften“ sein. Bitte vorher Rücksprache mit dem Praktikantenamt halten.

Ja, wenn das angebotene Praktikum nicht Bestandteil der Lehre ist (dafür also keine Leistungspunkte im Sinne des NHG/Credits erteilt werde), kann es möglicherweise als Vertiefungspraktikum angerechnet werden.
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für das Vertiefungspraktikum im Inland: Ein Abschnitt muss mindestens 7 Wochen lang sein und der Bericht muss auch genauso ausgefüllt werden.

Bei einem Beruf, welcher nicht zur Landwirtschaft engverwandt ist, muss eine Tätigkeitsbeschreibung mit den entsprechenden Informationen zusätzlich zum Abschlusszeugnis eingereicht werden. Die Anzahl der Wörter in der Tätigkeitsbeschreibung werden dann natürlich im Bereich Erfahrungsberichte insgesamt mit angerechnet.


Wir empfehlen die Praktikantenordnung ( Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften - Amtl. Nachrichten Nr. 40 vom 9. Dezember 2008) zu lesen und nicht auf irgendwelche Gerüchte oder vermeintlich guten Tipps anderer Studenten / Studentinnen zu vertrauen