Lehrveranstaltungen Sommersemester 2025
Im 19. und 20. Jh. waren Frauen über lange Zeit kollektiv vom Rechtsstudium und von den Rechtsberufen ausgeschlossen. Ausgehend von diesem Befund widmet sich das Seminar sich folgenden Fragen:
Welche gesellschaftlichen Themen und rechtlichen Anliegen bewegten die ersten Juristinnen? Welche Möglichkeiten gab es für sie, zu juristischer Bildung und Ausbildung zu kommen? Was waren ihr familiärer Hintergrund, ihre soziale Herkunft, Motivation, Religionszugehörigkeit, Vorbildung, ihr Alter, ihre geographische Herkunft, welche Universitäten wählten sie, und wie gestaltete sich ihr Studienalltag an den Rechtsfakultäten? Auf welchen juristischen Feldern arbeiteten und forschten sie?
Die Vorlesung befasst sich mit dem römischen Recht in Mittelalter und Neuzeit, von Bologna bis zum BGB. Ziel ist es einerseits zu verstehen, wie sehr das römische Recht das gegenwärtige deutsche Recht beeinflusst hat, andererseits zu erfahren, welche Faktoren Recht umformen oder stabilisieren können. Dabei lernen die Studierenden wichtige Epochen der Rechtsgeschichte aus der Perspektive des römischen Rechts kennen, das über die Jahrhunderte der zentrale Gegenstand des juristischen Studiums in Europa war.
Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.