Lehrveranstaltungen Wintersemester 2019/2020


  • Vorlesung: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht, Dr. Inge Kroppenberg (4 SWS)
    Die Veranstaltung soll in das Bürgerliche Recht einführen. Sie baut auf dem Grundkurs I auf. Behandelt wird vor allem das allgemeine Schuldrecht mit der Entstehung und den Inhalten von Schuldverhältnissen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Pflichtverletzungen und der Störung des Schuldverhältnisses sowie dem Kaufrecht und dem dort geregelten Modell der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.

    Ergebnisse der Evaluation

  • Vorlesung: Römisches Recht, Prof. Dr. Inge Kroppenberg (2 SWS)
    Die Vorlesung zeigt die Bedeutung des Römischen Rechts in Europa auf. Sie nimmt dieses nicht in erster Linie als Modellrecht oder normative Ordnung in den Blick, sondern konzentriert sich auf den symbolischen Bedeutungsgehalt des Verweises auf die Rechtsordnung Roms von der Antike bis zur Gegenwart. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach dem sozialen Sinn, den Gesellschaften vergangener Epochen dem Bezug auf das Römische Recht beigelegt haben.

    Ergebnisse der Evaluation

  • Seminar: Bergleute, Handwerker, Händler: Das Recht der römischen Wirtschaft von der Republik zum Dominat, Prof. Dr. Inge Kroppenberg (3 SWS)
    Handel und Handwerk sind elementare Bestandteile menschlicher Gemeinschaften, Arbeitsteilung und Spezialisierung tragen wesentlich zu Wohlstand und Fortschritt bei. Sie können friedenssichernd wirken, zugleich aber können Sie auch Anlass zu Krieg bieten. Um den Erfolg und die Langlebigkeit des römischen Reiches, zugleich aber auch viele seiner – vor allem sozialen – Probleme zu verstehen, lohnt ein vertiefter Blick in die wirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Strukturen der einstigen Supermacht.
    Dabei spiegeln die Regelungen selbst die römische Geschichte wieder: von den Bedürfnissen eines bäuerlichen Gemeinwesens bis hin zu jenen des global players am Mittelmeer zeigt der Wandel der Rechtsnormen, wie sich Bedürfnisse und Wirkungskreis des Gemeinwesens am Tiber verändert haben. Oft genug waren Auseinandersetzungen um den rechtlichen Rahmen des Wirtschaftens auch Anlass für tiefgreifende Krisen. Besonders deutlich zeigt sich dies in den Gracch’schen Reformen, die den Untergang der römischen Republik einleiteten.
    Das Seminar widmet sich sowohl einzelnen Vertragstypen und Gesetzen, als auch der Untersuchung struktureller Zusammenhänge von Recht und Wirtschaft. Es erstreckt sich von den Frühformen des Rechts bis hin zu den Normen und Erscheinungen der späten Kaiserzeit.

  • Kurs: Rechtseinführung für Erasmus-Studierende, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.

  • Rechtshistorische Themenveranstaltung: Von den Römern bis Guantanamo - Eine kurze Rechtsgeschichte der Folter, Dr. Nikolaus Linder
    Das Kolloquium beschäftigt sich mit der Geschichte der Folter seit der Antike. Behandelt werden insbes. die Frühformen der Folter, der Inquisitionsprozess, die Hexenverfolgungen, die Bestrebungen zur Abschaffung der Folter und der Übergang zur freien richterlichen Beweiswürdigung sowie die bis heute anhaltenden Folterpraktiken. Die Veranstaltung vermittelt einen vertieften Einblick in die historische Dimension der Folter und damit in grundlegende Aspekte der Strafrechtsentwicklung

  • Kolloquium: Europa und das englische Recht. Konvergenz und Divergenz von Common Law und Civil Law, Dr. Kent Lerch (2 SWS)
    Der Blick der kontinentalen Juristen auf das Common Law hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewandelt. Nachdem man traditionell die grundlegenden Gegensätze betont und in der "gänzlichen Andersartigkeit des englischen Rechts" ein unüberwindliches Hindernis für eine Annäherung gesehen hatte, schienen europäische Integration und zunehmende europäische Rechtsvereinheitlichung zwischenzeitlich zu einer "Erosion der klassischen Formen" und damit zu einer Konvergenz der Rechtssysteme zu führen. Mit dem Brexit ist nun alles wieder offen. Dies erlaubt es uns, einen kritischen Blick auf die Gemeinsamkeiten und Gegensätze zwischen dem Common Law und den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen zu werfen. Ein solcher darf sich dabei nicht auf die Entwicklung des materiellen Rechts beschränken, sondern muss auch die historischen Grundlagen der Institutionen, des Verfahrens, der Ausbildung und des Rechtsdenkens im Common Law miteinbeziehen, wenn geklärt werden soll, ob es nun tatsächlich einen fundamentalen Unterschied zwischen dem englischen und dem kontinentalen Recht gibt oder nicht.

  • Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses I im Bürgerlichen Recht (Gruppe 16), Dipl.-Jur. Lisa Carlotta Blume (2 SWS)

  • Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht (Gruppe 3), Ass. jur. Alexander Schwarzlose (2 SWS)