Geschichte des Instituts für Landwirtschaftsrecht

Das Institut für Landwirtsrecht ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Juristischen Fakultät der Georg-August Universität Göttingen, das die Aufgabe hat, Forschung und Lehre im Agrarrecht wahrzunehmen (vgl. § 1 der Institutsordnung vom 02.11. 2005). Deutschlandweit ist es zurzeit das einzige wissenschaftliche Institut dieser Art, das zugleich die Tradition der Forschung und Lehre im Agrarrecht wahrt und den neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung trägt. Dabei ist seine Arbeit international und interdisziplinär ausgerichtet. Die Interdisziplinarität der Institutsarbeit wird insbesondere dadurch geprägt, dass eng mit der Fakultät für Agrarrwissenschaften der Universität Göttingen kooperiert wird. Die internationale Ausrichtung des Instituts spiegelt sich durch seine rechtsvergleichenden Untersuchungen und seine Zusammenarbeit mit Agrarjuristen aus dem Ausland wider

Die zurückliegenden Entwicklungen bis hin zur Gründung des Instituts für Landwirtschaftsrecht sollen hier in kurzer Form nachgezeichnet werden, um einen Überblick über den Aufbau des Instituts zu geben.

  • Wissenschaftliche Pflege des Landwirtschaftsrechts an der Georg-August-Universität Göttingen bereits seit dem 18. Jahrhundert
  • Ab 1783 "Bauernrecht" als Vorlesung der Juristischen Fakultät als Besonderheit des Lehrbetriebes
  • Ab 1806 als "Meyerrecht"
  • Ab 1825 als "Landwirtschaftsrecht"
  • Mitte der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts: Gründung des "Institut für Agrar- und Wirtschaftsrecht" als Vorgänger des "Instituts für Landwirtschaftsrecht"


  • Nach 1945 Fortführung nur noch unter kommissarischer Leitung, ohne besondere Aktivitäten.
  • Umbenennung "Institut für Agrar- und Wirtschaftsrecht" in "Institut für Landwirtschaftsrecht" auf Antrag der damaligen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und damit Neugründung. Dies geschah auf Initiative von Wolfgang Büttner, dem langjährigen Justiziar des Landesverbandes des Niedersächsischen Landvolkes. Dieser fand 3 öffentlichrechtliche Kreditanstalten, nämlich die Landwirtschaftliche Rentenbank (Frankfurt/M.), die Landeskreditanstalt (Hannover) sowie die Landwirtschaftliche Brandkasse (Hannover), die Förderungsmittel für den Aufbau eines Instituts für Landwirtschaftsrecht bereit stellten.


  • Am 8. Dezember 1961 Ernennung von Prof. Dr. Karl Kroeschell zu dessen Direktor
  • Im Jahre 1962 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Günter Neumann
  • Von 1962 bis 1963 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Heinz Wöhrmann
  • Von 1963 bis 1964 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Gerhard Kahlke
  • Von 1961 bis 1965 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Wolfgang Bischoff
  • Von 1965 bis 2003 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Wolfgang Winkler


  • Eintritt der Deutsche Genossenschaftsbank (Frankfurt/M.) in den Kreis der Förderer (1970-1998)
  • Zum Wintersemester 1975/76 Verlassen von Prof. Dr. Kroeschell, indem er einem Ruf an der Universität Freiburg/Br. gefolgt ist.
  • Nachfolge als Institutsdirektor Prof. Dr. Volkmar Götz
  • Im Jahre 1982 Eintritt von Prof. Dr. Harry Ebersbach in das Institut
  • Im Jahre 1986 Eintritt von  Prof. Dr. Dietrich Murswiek dem Institut
  • Im Jahre 1990 Prof. Dr. Dietrich Murswiek nahm Ruf an die Universität Freiburg/Br. an.


  • Im Jahre 2002 Eintritt von Frau Prof. Dr. Barbara Veit
  • Im Jahre 2003 Emeritierung von Prof. Dr. Götz
  • Von 2003 bis 2009 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch die PD Dr. Ines Härtel
  • Im Jahr 2004 Prof. Dr. Christian Calliess folgt als Mitglied des Institutsdirektoriums nach.
  • Im Jahre 2008 nahm Prof. Dr. Christian Calliess Ruf an die Freie Universität Berlin wahr.
  • Im Jahre 2009 Eintritt von Prof. Dr. Frank Schorkopf.
  • Seit 2009 Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Instituts durch PD Dr. José Martinez
  • Im Jahre 2010 wurden als weitere Mitglieder des Direktoriums Prof. Dr. Gerald Spindler und Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll dem Institut zugeordnet.


  • Auf Antrag der Institutsleitung hat im Jahre 2009 die Landwirtschaftliche Rentenbank finanzielle Mittel für eine agrarrechtliche Stiftungsprofessur bewilligt. Der Inhaber dieser Professur ist mit voller Lehr- und Gremienverpflichtung Mitglied der Juristischen Fakultät und durch eine Zweitmitgliedschaft der Fakultät für Agrarwissenschaften zugeordnet werden. Lehraufgaben nimmt er sowohl in der Juristischen Fakultät als auch in der Fakultät für Agrarwissenschaften wahr. Seine Forschungstätigkeit ist auf das Agrarrecht ausgerichtet.
  • 2. Dezember 2010 unterzeichnen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Göttingen und der Landwirtschaftlichen Rentenbank über die agrarrechtliche Stiftungsprofessur
  • 4. August 2011 Berufung von PD Dr. José Martínez im Einvernehmen der Juristischen Fakultät, der Fakultät für Agrarwissenschaften und der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf die Stiftungsprofessur
  • 20. Februar 2012 Ernennung von PD Dr. José Martínez zum Professor
  • Im Jahre 2012 Austritt von Prof. Dr. Frank Schorkopf.
  • Im Jahre 2016 Eintritt von Prof. Dr. Thomas Mann


  • Im Jahre 2016 Umzug des Instituts aus dem Juridicum in den 12. Stock des Blauen Turms (MZG)
  • Im Jahre 2018 Umzug der Bibliothek des Instituts aus dem Juridicum und der SUB in den 12. Stock des Blauen Turms (MZG)

Die in den mehr als vier Jahrzehnten gewährte großzügige Hilfe seiner Förderer hat das Institut zu einer im Inland und Ausland anerkannten Forschungsstätte des Agrarrechts werden lassen. Seine umfangreiche Sammlung zur agrarrechtlichen Spezialliteratur Deutschlands, der Europäischen Gemeinschaft /Union und verschiedener ausländischer Staaten verleiht ihm eine einzigartige Stellung in Europa. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich während der vergangenen Jahrzehnte des Öfteren ausländische Agrarrechtswissenschaftler als Gäste im Institut aufgehalten haben, um hier rechtsvergleichende Untersuchungen durchzuführen.