Berufsbilder des Agrarjuristen

Etwa 90 Prozent der Fläche Deutschlands zählen zum ländlichen Raum. Dort lebt etwa 70% der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche (das sog. Agribusiness) erzielten 2011 in Deutschland einen Produktionswert von geschätzten 405 Milliarden Euro oder gut 8 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Produktionswertes (Quelle: Deutscher Bauernverband, Situationsbericht 2012). Wer als Jurist im ländlichen Raum tätig sein will, muss sich mit den Besonderheiten des Agrarrechts/des ländlichen Raums auskennen. Dazu dient ein agrarrechtlicher Schwerpunkt bereits während des Studiums:

Der Volljurist mit einem agrarrechtlichen Schwerpunkt (Agrarjurist) erfüllt das Aufgabenspektrum aller typischen juristischen Berufe: Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrarrecht) , Richter (Landwirtschaftssenate), Notar, höherer Verwaltungsbeamter, Syndikus-Anwälte in Rechtsabteilungen mittlerer und großer landwirtschaftlicher Unternehmen sowie in Verbänden.

Das materielle Tätigkeitsfeld des Agrarjuristen wird durch den Querschnittscharakter des Agrarrechts geprägt. Es kann – je nach gewähltem Schwerpunkt - sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Arbeitsbereiche erfassen. Materielle Rechtsbereiche des Agrarrechts sind z.B.:

Im Zivilrecht


  • Tierkauf, insbesondere Gewährleistungsrechte; Schadensersatz; Tierschutz

  • Tierhalterhaftung

  • Verkehrssicherungspflichten

  • Produkthaftung

  • Das landwirtschaftliche Eigentumsrecht

  • Grundstücksverkehrsrecht

  • Landwirtschaftliches Pachtrecht

  • Beschränkt dingliche Nutzungsrechte

  • Grundbuchrecht

  • Mobiliarsicherheiten

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Arbeitsrecht

Im Öffentlichen Recht

  • Immissionsschutz

  • Planungsrecht

  • Bodenschutz

  • Abfallrecht

  • Naturschutzrecht

  • Gefahrstoffrecht

  • Recht der landwirtschaftlichen Betriebsmittel

  • Lebensmittelrecht

  • Gentechnikrecht

  • Sozialrecht